Maklerunternehmen verkaufen – wie kann ich meinen Verkaufspreis steigern?

Von den 46.383 (Stand 01/2024) Maklerunternehmen ist in etwa jeder vierte Inhaber 60 Jahre alt und älter. Zeit also, sich auch mit der Frage der Unternehmensübergabe zu beschäftigen. Nach der BVK-Strukturanalyse aus den Jahren 2022 / 2023 haben aber nur ca. 30 % der betroffenen Altersgruppe derzeit eine Nachfolgeregelung getroffen. Es geht aber nicht nur um eine planvolle Nachfolgeregelung, sondern für den Makler in erster Linie um die Frage der finanziellen Möglichkeiten. Idealerweise durch einen profitablen Verkauf, im schlimmsten Fall durch einfache Liquidierung des Unternehmens.

Wer noch in den nächsten Jahren den Verkaufspreis nach oben bringen will, sollte das Thema nicht auf die lange Bank schieben. Bestandsveredelung ist hier das Schlagwort. Und das braucht seine Zeit. Also lieber gleich damit anfangen als später. Aber wie?

Zunächst braucht es eine eingehende Analyse des Bestandes. Wie alt sind die Kunden? Wieviel Verträge sind pro Kunde vorhanden? Wie steht es um die Aktualität der Maklerverträge? Wie sind die Kunden dem Maklerunternehmen verbunden? Welche der bestehenden Kundengruppen sind für eine gezielte Ansprache zur Bestandsveredelung besser geeignet? Und einiges mehr sollte analysiert werden.

Da die Kunden im Bundesdurchschnitt bereits neun Verträge haben, ist eine gezielte Ansprache zur Bestands-Umdeckung wesentlich erfolgreicher als das Thema Neuabschlüsse. Nur muss die Vorgehensweise gezielt darauf abgestellt werden. Die Auswahl der anzusprechenden Kunden, die Methodik und Vorgehensweise sollten auf die konkrete Situation abgestellt werden. Und alle Personen im Unternehmen müssen von Anfang an in diesen Prozess eingebunden werden.

Erfahrungsgemäß lassen sich ca. 45 bis 66 % der Ein- und Zweivertragskunden bei den Maklern auf eine Bestands-Umdeckung ein. Nur welche, wie und wann ist die entscheidende Frage. Hier kann es sehr hilfreich sein, sich in diesem Vorhaben extern unterstützen zu lassen. Ein erfahrener Unternehmensberater hat solche Themen bereits vielfach und erfolgreich begleitet. Und da dies noch alles vom Bund mit deutlichen Zuschüssen unterstützt wird, darf eine Entscheidung nicht schwerfallen. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen, wie es geht.

Über den Makler Nachfolger Club e.V.

Der ersten deutschen Makler Nachfolger Club e.V. (Vorstände: Thomas Suchoweew und Oliver Petersen) hat sich darauf spezialisiert Maklern und Unternehmen auf die Übergabe ihres Bestands vorzubereiten. Dazu bringt der Verein Maklerunternehmen mit den passenden Nachfolgerkandidaten oder potenziellen Kaufinteressenten zusammen. Mit einem bundesweiten Nachfolger-Poll von über 1.000 Kandidaten ist der Verein in der Lage den optimalen Nachfolger zu vermitteln. Zu den Zielen des Makler-Nachfolger-Clubs gehören die Sicherstellung eines nachhaltigen Generationenwechsels, und damit des aufgebauten Lebenswerks sowie eine nachhaltige Betreuung der Kundenbestände. Dazu kommt auch die Erzielung eines optimalen Verkaufspreises, allerdings immer mit dem Ziel, einen würdigen Nachfolger zu finden, der den Unternehmenswert zu schätzen weiß. Mit dieser Arbeit leistet der Makler-Nachfolger-Club sowohl einen Beitrag zur Sicherstellung persönlich erarbeiteter Assets Werte als auch zur Fortführung wirtschaftlich gesunder Unternehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Makler Nachfolger Club e.V.
Rothenbühlstraße 1
96163 Gundelsheim bei Bamberg
Telefon: +49 (951) 420256
Telefax: +49 (951) 4072667
https://www.makler-nachfolger-club.de

Ansprechpartner:
Oliver Petersen
2. Vorstand
Telefon: +49 (711) 6567487
E-Mail: petersen@makler-nachfolger-club.de
Thomas Suchoweew
1. Vorstand
Telefon: +49 (951) 420256
E-Mail: suchoweew@makler-nachfolger-club.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel