Kein Kindergeld bei Freiwilligendienst zwischen Studienabschnitten

Wer sein Studium mit dem Bachelor abschließt und dann einen Freiwilligendienst leistet, hat laut Bundesfinanzhof eine Erstausbildung abgeschlossen. Das habe Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch, an denen laut ARAG Experten auch ein späteres Masterstudium nichts mehr ändert (Az.: III R 10/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BFH .
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