Mit den neuen Techniken können züchterische Innovationen schneller in der Praxis ankommen und dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel besser zu bewältigen. Ebenso kann durch eine bessere genetische Pflanzengesundheit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gesenkt werden. Auch die Rückverfolgbarkeit der so gezüchteten Pflanzen sei laut Krüsken in dem Entwurf ausreichend geregelt. Das vorgesehene Transparenzregister biete für alle Beteiligten die Grundlage, die Verwendung von NBT-Sorten in der Verarbeitungskette nachzuvollziehen. Damit ist eine durchgehende freiwillige Kennzeichnung bis an die Ladentheke möglich, wenn dies vom Verbraucher gewünscht wird.
Der Deutsche Bauernverband begrüßt ausdrücklich, dass sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit gegen die Möglichkeit ausgesprochen haben, Pflanzensorten, die mit Hilfe der neuen Techniken gezüchtet werden, patentieren zu lassen. „Dies sehen wir als klaren Auftrag an die Kommission und den Rat, sich hier der Auffassung des Parlamentes anzuschließen“, so Krüsken. „Der Berufsstand ist dringend auf viele innovative Züchtungsunternehmen angewiesen, welche sich frei von juristischen Patentstreitigkeiten darauf konzentrieren sollten, weiterhin ein breites Fruchtartenspektrum anzubieten.
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