Ziel der Tarifvereinbarung ist die Verbesserung der Arbeitssituation in allen Bereichen des Universitätsklinikums und die Gewinnung zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um die universitätsmedizinische Versorgung der Menschen in der Region Mittelhessen auch zukünftig auf höchstem Niveau sicherstellen zu können.
Die wichtigsten Vereinbarungen aus diesem umfangreichen Tarifwerk sind:
Eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung analog der Anschlussvereinbarung 2023 mit dem Land Hessen – erweitert um Personal der UKGM Service GmbH
Vier differenzierte Entlastungsmodelle für unterschiedliche Berufsgruppen:
Modell 1: Personal-Patienten-Ratios für die Pflege am Bett sowie einige Funktionsbereiche
Modell 2: Prozentualer Personalaufbau für u. a. Therapeuten, Ambulanzen, Strahlentherapie,
Modell 3: Pauschaler Personalaufbau um 102 Vollkräfte in patientenfernen Bereichen und
Modell 4: Auszubildende mit einem Maßnahmenbündel inklusive Selbstlerntagen
Die Umsetzung des Tarifwerkes findet in drei zeitlichen Phasen statt. Die Vorphase umfasste das Jahr 2023 – hier gab es einmalig vier zusätzliche freie Tage für alle Beschäftigten, die unter den Tarifvertrag fallen. Es folgt nun im Jahr 2024 die Einführungsphase, die Umsetzungsphase ist für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen
Im Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht bei Veränderungen der Krankenhausfinanzierung sowie aus wirtschaftlichen Gründen verabredet
Die Mindestlaufzeit des Tarifvertrages: Bis 31.12.2025
„Die neue ‚Zukunftsvereinbarung Plus‘ mit dem Land Hessen und der Tarifvertrag ‚Beschäftigungssicherung und Entlastung‘ bieten für das UKGM große Chancen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung. Diese gemeinsam zu nutzen, ist jetzt unser Auftrag“, sagte Dr. Gunther K. Weiß, Vorsitzender der Geschäftsführung.
Der Verhandlungsführer von ver.di, Stefan Röhrhoff, sagte: „Jetzt geht es um die Umsetzung der verhandelten Regelungen. Unser gemeinsames Ziel muss eine spürbare Entlastung für die verschiedenen Arbeitsbereiche sein.“
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