„Die Förderung des Wettbewerbs ist ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung. Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren berücksichtigen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ergebnisse des Gutachtens
Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass derzeit sowohl auf dem Endkunden- als auch auf dem Vorleistungsmarkt im Bereich des öffentlichen Mobilfunks wirksamer Wettbewerb herrsche.
Die Auswertung der Vielzahl unterschiedlicher Indikatoren zeige, dass die aktuelle Situation auf den Endkunden- und Vorleistungsmärkten sowohl im Interesse der Verbraucher sei, als auch Anreize für die Mobilfunknetzbetreiber zu weiteren Netzinvestitionen biete.
Mit dem Markteintritt von 1&1 als Mobilfunknetzbetreiber erwarten die Gutachter zudem, dass der Infrastrukturwettbewerb weiter verstärkt werde und sich hierdurch ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis über alle Kundensegmente hinweg einstellen könne.
Berücksichtigung des Gutachtens im Frequenzvergabeverfahren
Im weiteren Verfahren zur Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ist zu entscheiden, ob Maßnahmen zur Erhaltung oder Erreichung wirksamen Wettbewerbs auf dem deutschen Mobilfunkmarkt erforderlich sind. Bei der Gesamtabwägung sämtlicher Belange und Stellungnahmen zu den Konsultationen werden die Ergebnisse des Gutachtens berücksichtigt.
Das Gutachten wurde im Auftrag der Bundesnetzagentur durch die Beratungsunternehmen WIK-Consult GmbH und Ernst & Young GmbH erstellt. Es ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.
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