Neue Rechengrößen in der Krankenversicherung

Seit Jahresbeginn gelten für die Kranken- und Pflegeversicherung neue monatliche Rechengrößen. Die uniVersa hat die wichtigsten in einer aktualisierten Beratungshilfe zusammengefasst.

Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Beitragssätze, Höchstbeitrag und Arbeitgeberzuschuss: Bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es viele Werte zu beachten, die sich zum Jahresbeginn geändert haben. Die uniVersa Krankenversicherung hat die wichtigsten Werte für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in einer übersichtlichen Beratungshilfe „KV-Rechengrößen 2024“ zusammengefasst. Zu allen Zahlen finden Berater nützliche Querverweise zu den jeweiligen Paragrafen des Sozialgesetzbuches, zu Vorjahreswerten sowie zu den einzelnen Rechenschritten. Enthalten sind auch die neuen Werte für die gesetzliche Krankenversicherung zum Höchstkrankengeld, zu den Mindesteinnahmegrenzen für freiwillig Versicherte, zur Einkommensgrenze für die Familienversicherung sowie zu den Beitragssätzen und zum Zuschuss für Rentner.

 

Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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