Infrastrukturfonds im Grundgesetz verankern
Die vor uns liegenden Herausforderungen, insbesondere die Transformation der Wirtschaft und die damit notwendigen Anpassungen erfordern ein Überdenken der Schuldenbremse, die in dieser aktuellen Konstellation zu einer „Wachstums- und Transformationsbremse“ mutiert ist. Trotz vieler Kritikpunkte an der bestehenden Regelung u. a. der willkürlichen Festlegung des erlaubten Defizits und dem Fehlen eines allgemein anerkannten Verfahrens zu Berechnung des Defizits hat diese ihre Daseinsberechtigung und verhindert die in der Politik vorherrschende Kurzfristorientierung. Damit ist sie ein sinnvolles Instrument, um die Regierung und die Kanzlermehrheit im Parlament daran zu erinnern, dass nachhaltige Finanzpolitik nicht dauerhaft und nur in Ausnahmefällen über die Aufnahme von Schulden zu erfolgen hat. Das Urteil der Richter in Karlsruhe hat also die Bundesregierung genötigt, politische Entscheidungen zu treffen und nicht einige unliebsame weiter vor sich herzuschieben. Für die restliche Legislaturperiode darf nicht der Stillstand in Deutschland verwaltet werden, so Gilka. Die „Fortschrittskoalition“ sollte ihrem Namen alle Ehre machen und nicht dauerhaft – um bei der oft zitierten Ampelmetaphorik zu bleiben, auf Rot schalten, so der Hauptgeschäftsführer pointiert.
Öffentliche Investitionen verbessern die Produktionsbedingungen in der Zukunft
Der eingebrachte Vorschlag von Prof. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, einen „Transformations- und Infrastrukturfonds“ (TIF) mit eigener Kreditermächtigung zu schaffen – in Analogie zum Sondervermögen der Bundeswehr – könnte ein diskussionswürdiger Schritt in die richtige Richtung sein. Klar ist, dass einige damit zusammenhängenden Fragen nicht nur rechtlicher, sondern auch politischer Natur sind, die vorher geklärt werden müssen. Dem Ziel, eine transparente und nachvollziehbare Finanzierung der Zukunftsinvestitionen, die der Schuldenbremse unterliegt, zu schaffen, kommen wir damit aber ein Stück näher. Hier geht es, so Gilka, um strategische Investitionen in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes, die einen längeren Zeithorizont als lediglich einer Legislaturperiode bedürfen. Das jährliche „Zittern“ um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hätte so ein Ende. Es sind jetzt mit Blick auch auf den anstehenden Bundeshaushalt 2025 grundlegenden Weichenstellungen vorzunehmen, damit die Unternehmen, aber auch die öffentliche Hand und die ausführenden Stellen ihre Ausschreibungen auf den Markt bringen können und nicht das Klima der Verunsicherung und der anhaltende Vertrauensverlust in das Regierungshandeln weiter fortbesteht.
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