Der Blick des DPhV fällt auf die erfahrenen Kollegen und Kolleginnen, u.a. auf die sog. „Babyboomer“, auf diejenigen, die das Bildungssystem stabilisieren, die solide ausgebildet wurden, die unterrichten können und die für die Schülerinnen und Schüler möglichst lange erhalten bleiben sollten – ebenso wie für die nachfolgenden Lehrkräfte, die sie unterstützen und beraten können, wenn ihnen die Gelegenheit dazu gegeben wird. Lin-Klitzing: „Es wäre geradezu fahrlässig, ihr Potential nicht länger auszuschöpfen!“
Deutschlandweit wurden zuletzt 17% der pensionierten Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen. 59% ließen sich vorzeitig pensionieren und nur 21% erreichten die gesetzliche Altersgrenze.[1] Damit der Großteil der Lehrkräfte länger im aktiven Dienst bleiben kann, müsse die Altersermäßigung deutlich erhöht werden, so Lin-Klitzing: „Wenn Lehrkräfte ab 55 Jahren zwei Stunden, ab 60 vier Stunden und ab 62 sechs Stunden Altersermäßigung bekämen, ist meine Hypothese, dass eine große Anzahl deutlich länger im Dienst bleiben würde. Wer also bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, muss ab 63 für dasselbe Geld nur noch mit einem Dreivierteldeputat unterrichten.“
In der verbleibenden vollen Arbeitszeit sollen diese Lehrkräfte neue Kollegen und Kolleginnen, Quer- und Seiteneinsteiger unterstützen, immer noch nötige Verwaltungsaufgaben übernehmen oder beispielsweise Klassenreisen und Veranstaltungen vorbereiten. Jüngere Lehrkräfte bekämen dadurch mehr Zeit für ihre eigentliche Kernaufgabe: den Unterricht.
Lin-Klitzing: „Darüber hinaus muss in Zeiten des Lehrkräftemangels den 21% der Lehrkräfte, die mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurden, die Möglichkeit eingeräumt werden, freiwillig weiter unterrichten zu können. Deshalb sollte es keine Höchstgrenze für Zuverdienst geben. Dementsprechend ist umgehend die Zuverdienstgrenze für pensionierte Lehrkräfte auszusetzen, damit diese mit genau dem Stundenmaß eingesetzt werden können, mit dem es ihnen selbst möglich und der aktuell notwendigen Unterrichtsversorgung dienlich ist, ohne dass die Pensionäre deshalb finanzielle Einbußen erleiden. Und selbstverständlich darf es keinen Ausschluss von Rentnern und Pensionären bei Sonderzahlungen für Lehrkräfte geben.“
[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_551_742.html
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) ist die Dachorganisation der Philologenverbände der Bundesländer. Die Mitglieder sind Lehrkräfte an Gymnasien und anderen Bildungseinrichtungen, die zum Abitur führen, sowie Lehrbeauftragte an den Hochschulen, vornehmlich in der Lehrkräftebildung. Der Verband wurde 1903 in Halle gegründet und organisiert zurzeit 90.000 Einzelmitglieder in 15 Landesverbänden. Er unterstützt die Zusammenarbeit mit Lehrerverbänden im In- und Ausland und ist Mitglied im „dbb beamtenbund und tarifunion“ und im Deutschen Lehrerverband (DL).
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