Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Aktuelle Dynamiken und Zukunftsperspektiven für Apotheken

Erfahren Sie in dieser Ausgabe der Apotheken-Nachrichten von überraschenden Fortbildungsanforderungen für Apotheker in Nordrhein-Westfalen, den wegweisenden Veränderungen im Kinderarzneimittelbereich ab Februar, dem dringenden Appell für eine zeitnahe Apothekenhonorarerhöhung, dem wachsenden Marktanteil von Versandapotheken, sowie aktuellen Entwicklungen wie der Lösung für Cherry-Kartenterminal-Störungen und den Spezifikationen für die elektronische Patientenakte. Außerdem im Blickpunkt: Kontroversen um Apothekenpreise, Herausforderungen bei der E-Rezept-Implementierung, eine vorläufige Friedenspflicht in NRW und innovative Maßnahmen in England. Schließlich werfen wir einen Blick auf neue Erkenntnisse zur präzisen Überwachung der Nierenfunktion, vielversprechende Ergebnisse bei der Long-COVID-Behandlung mit monoklonalen Antikörpern und die Risikobewertung von Metformin bei Gestationsdiabetes.

Apotheken-Zertifizierung: Verwirrung um plötzliche Anforderung von 700 Stunden Weiterbildung

In Nordrhein-Westfalen sorgt eine unerwartete Anforderung im Rahmen von Überwachungsaudits für Apothekeninhaber für Verwirrung und Ärger. Eine Apothekerin berichtet, dass sie plötzlich aufgefordert wurde, 700 Stunden Weiterbildung nachzuweisen, um das erforderliche Zertifikat zu erhalten. Obwohl sie bereits im Dezember mit der Bearbeitung des Auditantrags begonnen hatte, wurde die Aufforderung zur Weiterbildung erst nach dem Jahreswechsel kommuniziert. Diese Fortbildung mit dem Titel "Fachpfleger/in für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung" müsste laut den neuen Anforderungen mindestens 700 Unterrichtsstunden umfassen.

Für die betroffene Apothekerin bedeutet dies, dass sie bei einer 40-Stunden-Woche etwa 17 Wochen aufbringen müsste, um die geforderte Weiterbildung nachzuweisen. Die Deadline für den Nachweis wurde bis Anfang Februar gesetzt, was zu erhöhtem Druck und Unsicherheit führt. Die Inhaberin, die die Stomaversorgung lediglich von ihrer Vorgängerin übernommen hat und solche Produkte nicht aktiv vertreibt, sieht sich mit einer unerwarteten Hürde konfrontiert.

Um Klarheit zu schaffen, wandte sich die betroffene Apothekerin an Apoquick, nachdem die Agentur für Präqualifizierung (AfP) keine zeitnahe Unterstützung bieten konnte. Nach einem Gespräch mit Apoquick stellte sich heraus, dass die geforderte Weiterbildung für die Inkontinenzversorgung möglicherweise gar nicht notwendig ist. Dennoch war es erforderlich, einen Änderungsantrag zu stellen, um die Stomaversorgung aus dem Zertifizierungsprozess zu entfernen.

Die Situation wurde zusätzlich kompliziert, als die AfP darauf hinwies, dass die Stomaversorgung nicht einfach gestrichen werden könne, und ein Änderungsantrag erforderlich sei. Die Inhaberin bemerkte jedoch Unklarheiten im Antragsverfahren, da laut AfP generell alle Haken gesetzt werden müssen, damit der Antrag abgeschlossen werden kann. Trotz dieser Herausforderungen hat die Apothekerin den Änderungsantrag nach bestem Wissen und Gewissen abgeschickt und wartet nun auf eine Rückmeldung.

Angesichts mehrerer Anfragen von anderen Apotheken hat die AfP schließlich am 30. Januar klargestellt, dass 700 Stunden Fortbildung nicht zwingend erforderlich sind. Stattdessen muss der fachliche Leiter des Versorgungsbereichs nachweisen, an Schulungen wie "Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung" oder "Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde" teilgenommen zu haben. Diese Schulungen werden mit einem Umfang von etwa 40 Wochenstunden angeboten und basieren auf den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW), gemäß der 15. Fortschreibung des Kriterienkatalogs des GKV-Spitzenverbands. Die Klarstellung erfolgte nach einer Phase der Verunsicherung und Unklarheiten für betroffene Apothekeninhaber.

Neue Ära der Kinderarzneimittel: Festbeträge entfallen ab Februar

Am 1. Februar treten bedeutende Veränderungen im Bereich der Kinderarzneimittel in Kraft, da die Festbeträge für etwa 40 Festbetragsgruppen entfallen. Dieser Schritt, der durch das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) in § 35 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V umgesetzt wurde, hat das Ziel, die Versorgung mit Kinderarzneimitteln sicherzustellen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde beauftragt, eine Liste von Kinderarzneimitteln zu erstellen, die kontinuierlich aktualisiert werden soll.

Die entscheidende Neuerung besteht darin, dass der GKV-Spitzenverband für die auf dieser Liste aufgeführten Kinderarzneimittel die Festbeträge ab dem 1. Februar 2024 aufheben muss. Die kürzlich im Bundesanzeiger veröffentlichte, 17-seitige Liste berücksichtigt insbesondere Arzneimittel in kindgerechten Darreichungsformen. Hierzu zählen flüssige Formen wie Saft, Sirup, Suspension und Lösung zum Einnehmen sowie Zäpfchen. Auch Parenteralia, die ausschließlich in der Pädiatrie Anwendung finden, sind aufgeführt. Ebenso werden Kinderarzneimittel berücksichtigt, für die es nur drei oder weniger Zulassungsinhaber, endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller für im Verkehr befindliche Arzneimittel gibt.

Die umfassende Liste beinhaltet verschiedene Kinderantibiotika, darunter Amoxicillin, Amoxicillin/Clavulansäure, Azithromycin, Cefadroxil, Cefixim, Cefpodoxim, Ciprofloxacin und Phenoxymethylpenicillin. Des Weiteren sind Medikamente wie Carbamazepin, Ciclosporin A, Clonazepam, Enalapril, Esomeprazol, Fluconazol, Ibuprofen, Imatinib, Lamotrigin, Levetiracetam, Mesalazin, Morphin, Paracetamol, Salbutamol und Vancomycin aufgeführt.

Die Liste der notwendigen Kinderarzneimittel gemäß § 35 Absatz 5a SGB V ist auf der Webseite des BfArM einsehbar, um Transparenz und Informationen für die betroffenen Parteien sicherzustellen.

Apothekenhonorar: Dringender Appell – 2027 ist zu spät für eine faire Entlohnung

In der aktuellen Debatte um das Apothekenhonorar fordert die Apothekerschaft eine dringende Erhöhung mit dem klaren Slogan: "2027 ist zu spät". Besonders im Fokus steht die Dynamisierung des Fixums, die im Dezember von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) als ein bedeutender Fortschritt gefeiert wurde. Nun wird jedoch betont, dass diese Regelung vor 2027 in Kraft treten muss. Kritisiert wird auch das Fehlen eines konkreten Ausgangswertes im aktuellen Eckpunktepapier.

Die Erhöhung und Dynamisierung des Fixums sind zwei der zehn Forderungen, die die Abda im Frühjahr 2023 beschlossen hat. Bedauerlicherweise soll diese Regelung erst ab 2027 gelten. Bis dahin stehen Apotheken nicht nur vor der Herausforderung, mit dem bisherigen Honorar auszukommen, sondern könnten sogar mit einer Umverteilung konfrontiert werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant eine schrittweise Senkung der prozentualen Spanne von 3 auf 2 Prozent, wobei die frei werdenden 300 Millionen Euro auf das Fixum umgelegt werden sollen.

Ursprünglich forderte die Abda ein Fixum von 12 Euro. Claudia Korf, Geschäftsführerin der Abda, präsentierte auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) einen Dynamisierungsfaktor, der darauf hinwies, dass das Fixum bereits jetzt bei 10,87 Euro liegen sollte. Das Eckpunktepapier bleibt in diesem Punkt vage und besagt lediglich, dass die Anpassung des Festzuschlags ab dem 1. Januar 2027 in Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Apothekerschaft, im Benehmen mit der PKV, übertragen wird. Ein Gutachten soll dabei als Grundlage dienen und könnte im Jahr 2025 in Auftrag gegeben werden.

Die Präsidentin der Abda, Gabriele Regina Overwiening, drängt die Politik zu einer schnellen Erhöhung des Apothekenhonorars und betont, dass Apotheken derzeit mit dem gleichen Honorar wie vor zwei Jahrzehnten auskommen müssen. Sie äußerte diese Forderung auf einem Kongress des Bundesverbandes Managed Care (BMC) in Berlin und unterstrich die Notwendigkeit eines Apotheken-Rettungspakets. Overwiening kritisiert die Verlagerung des Ausgangswertes in die Zukunft und betont, dass eine Stabilisierung der Apotheken vor Ort nicht bis 2027 warten kann. Die Rückkehr zum Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro im Jahr 2025 bezeichnet sie als wenig innovativ und hätte lieber eine sofortige Rücknahme der Kürzung ab dem 1. Februar 2024 gesehen.

Sie hebt auch die Bedeutung einer angemessenen Honorierung als Teil der Wertschätzung der Politik gegenüber den Apotheken hervor. Dabei kritisiert sie die gängige Annahme, dass Apothekerinnen und Apotheker ausreichend verdienen würden. Diese Überlegungen wurden auch in Gesprächen mit Gesundheitsminister Lauterbach deutlich.

Versandapotheken erobern Marktanteile: Online-Vertrieb verzeichnet beeindruckendes Wachstum im Apothekenmarkt

Im zurückliegenden Jahr konnte der Versandhandel im Apothekenmarkt seinen Marktanteil weiter ausbauen, während die Vor-Ort-Apotheken Rückgänge verbuchten. Laut einer Analyse von DatamedIQ stiegen die Verkaufszahlen im Internet ab September deutlich an, begleitet von einer Erhöhung des Rabattniveaus.

Im nicht verschreibungspflichtigen Bereich wurden insgesamt 1,14 Milliarden Packungen abgesetzt, wobei der Umsatz auf realen Verkaufspreisen basierend 13,71 Milliarden Euro erreichte. Trotz eines Rückgangs des Absatzes um 3,1 Prozent verzeichnete die Branche einen Anstieg des Umsatzes um 4,9 Prozent.

Eine genaue Betrachtung der Vertriebskanäle zeigt interessante Entwicklungen:

Vor-Ort-Apotheken: Die in lokalen Apotheken abgegebenen Packungen sanken um 3,6 Prozent auf 898 Millionen, während der Umsatz um 4,1 Prozent auf 10,5 Milliarden Euro anstieg.

Versandhandel: Der Versandhandel verzeichnete einen leichten Rückgang von 1,1 Prozent auf 243 Millionen Packungen, jedoch konnte der Umsatz von Versandapotheken wie Shop Apotheke & Co. um beeindruckende 7,7 Prozent auf knapp 3,2 Milliarden Euro gesteigert werden.

Der Marktanteil des Versandhandels konnte sowohl nach Absatz (um 0,4 Prozentpunkte auf 21,3 Prozent) als auch nach Umsatz (um 0,6 Prozentpunkte auf 23,2 Prozent) gesteigert werden.

In bestimmten Produktkategorien liegt der Online-Anteil sogar über 50 Prozent, in spezifischen Unterkategorien erreicht er bis zu 81 Prozent. Ein dynamisches Beispiel ist der Anstieg des Online-Anteils bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten gegen Erektionsstörungen von 35 auf 45 Prozent.

Die Aufholjagd des Versandhandels begann im September, als das Umsatzwachstum in lokalen Apotheken aufgrund einer starken Erkältungssaison bis zur Jahresmitte höher war. Doch ab September kehrte sich dieses Bild um, und der Versandhandel verzeichnete im Gesamtjahr ein etwa doppelt so starkes Wachstum im Vergleich zu den Vor-Ort-Apotheken.

Bemerkenswert ist auch, dass die Rabatte im Versandhandel ab September wieder anstiegen. Nach einem Rückgang des durchschnittlichen Rabatts auf bis zu 19 Prozent über einen Zeitraum von zwei Jahren stieg er im Herbst wieder an, mit einer markanten Steigerung auf 21,4 Prozent im Dezember. Die letzten drei Monate des Jahres waren insbesondere durch Aktionstage wie Black Friday oder Cyber Monday geprägt.

Die vorliegenden Daten stammen von DatamedIQ, einem Gemeinschaftsunternehmen von Shop Apotheke und DocMorris, mit Beiträgen von großen Versandapotheken wie Apo.com. Insight Health erhebt die Zahlen aus den Vor-Ort-Apotheken. Eine detaillierte Aufbereitung der Studienergebnisse ist kostenpflichtig in einem Report verfügbar.

Cherry-Kartenterminal-Störung: CGM identifiziert Ursache und bietet rasche Lösung

In medizinischen Einrichtungen, die das Cherry-Kartenterminal in Verbindung mit der KocoBox Med+ verwenden, ist derzeit eine Störung aufgetreten, wie von der Gematik gemeldet wurde. Diese beeinträchtigt vorübergehend die Möglichkeit, elektronische Gesundheitskarten (eGK) einzulesen. Der IT-Anbieter CompuGroup Medical (CGM) hat ebenfalls seine Kunden über die Störung informiert und Maßnahmen zur Behebung ergriffen.

Die Verarbeitung der eGK bei den Verordnern ist aktuell betroffen, wobei jedoch das manuelle Ersatzverfahren weiterhin genutzt werden kann. Die Gematik gibt an, dass die Support-Teams und Vertriebspartner von CGM über den notwendigen Lösungsweg informiert wurden, der eine Entkopplung und Neuverbindung der Kartenterminals beinhaltet. Betroffene Praxen erhalten Unterstützung zur schnellstmöglichen Behebung, und regelmäßige Updates werden über die Kanäle bereitgestellt.

CGM hat die Ursache der Störung identifiziert und informiert darüber, dass ein Fernwartungseinsatz notwendig ist, um die Entstörung durchzuführen. Praxen mit betroffenen Kartenterminals werden aufgefordert, sich über das Kontaktformular zu melden, um zeitnah Unterstützung zu erhalten. Apotheken sind nach Angaben von CGM nur in Einzelfällen von der Störung betroffen.

Die Störung wird auf Updates zurückgeführt, die über die Auto-Update-Funktion auf dem Gematik-Server in der Nacht zum Mittwoch bereitgestellt wurden. Dabei handelt es sich um Updates für bestimmte Kartenterminals und eine neue Firmware-Version für die neueste Generation der KoCoBox Med+. Das zugrunde liegende Problem wurde erkannt, und das Kartenterminal-Update wurde vom betroffenen Server entfernt.

Das neue Konnektor-Update soll Verbesserungen hinsichtlich der Stabilität bringen. CGM informierte bereits heute Morgen um 10 Uhr über die vorliegende Störung und verspricht, die Betroffenen weiterhin auf dem Laufenden zu halten.

AOK warnt vor Bürokratieanstieg und Kostenexplosion durch Medikamentenregulierung

Im Zuge des Medizinforschungsgesetzes (MFG) sieht sich der AOK Bundesverband mit Bedenken konfrontiert, die auf mögliche Auswirkungen der neu eingeführten Regelungen zur Preisbildung bei Medikamenten abzielen. Insbesondere der vertrauliche Erstattungsbetrag, der dazu dienen soll, den Export von Medikamenten zu verhindern, stößt auf Kritik seitens des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Jens Martin Hoyer.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Pharmastrategie das Ziel formuliert, dass der vertrauliche Erstattungsbetrag bei neuen Arzneimitteln weder zu Mehrausgaben noch zu zusätzlicher Bürokratie im deutschen Gesundheitswesen führen sollte. Hoyer argumentiert jedoch, dass diese Zielsetzung durch die angestrebte Umsetzung des vertraulichen Erstattungsbetrags verfehlt werde. Er warnt vor einem Anstieg der Bürokratie und zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Krankenkassen, was im Widerspruch zu den ursprünglichen Zielen steht.

Gemäß den neuen Regelungen sollen Arzneimittel zu einem Listenpreis abgerechnet werden, wobei die Differenz zum tatsächlich vereinbarten Erstattungspreis im Nachhinein von den Herstellern an die Krankenkassen überwiesen wird. Hoyer betont, dass dies zu einer zusätzlichen Verwaltungsbelastung und erheblichen Liquiditätsverschiebungen führen könnte, wodurch das Risiko bestehe, den Nacherstattungen von Herstellern hinterherzulaufen. Die möglichen Folgen könnten eine Steigerung der Arzneimittelausgaben in Deutschland sein.

Des Weiteren hebt Hoyer hervor, dass einige Instrumente zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung möglicherweise nicht mehr umgesetzt werden können. Insbesondere bei der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss könne die wirtschaftlichste zweckmäßige Vergleichstherapie nicht mehr ausgewiesen werden. Ärzte und Apotheken könnten zudem die Kosten einer Therapie nicht mehr adäquat abschätzen, was die notwendige Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung in Frage stelle.

Hoyer äußert abschließend Unverständnis darüber, warum Deutschland durch einen vertraulichen Erstattungsbetrag als attraktiver Absatzmarkt positioniert werden sollte. Er bezeichnet die Fördermaßnahme der Pharmaindustrie auf Kosten der Beitragszahlenden als weder notwendig noch sachgerecht. Als konkreten Alternativvorschlag bringt er die Senkung der Mehrwertsteuer auf überhöhte Arzneimittelpreise ins Spiel, um eine effektive Verbesserung und Entlastung der Beitragszahlenden zu erreichen.

Digitale Gesundheitszukunft: Gematik beschließt Spezifikationen für elektronische Patientenakte

In einem wegweisenden Schritt hat die Gematik in ihrer jüngsten Gesellschafterversammlung die Spezifikationen für die elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen. Diese Entscheidung, die in enger Zusammenarbeit mit Industrie- und Patientenverbänden getroffen wurde, markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland. Die Spezifikationen legen nun fest, wie die Integration der ePA in die Softwaresysteme der Leistungserbringer, einschließlich Praxen und Apotheken, erfolgen soll.

Lena Dimde, die als ePA-Product Ownerin bei der Gematik fungiert, äußerte sich positiv über den kooperativen und konstruktiven Prozess der Vereinbarung. Diese Ergebnisse stellen eine solide Grundlage dar, um die reibungslose Anbindung der ePA an die unterschiedlichen Softwaresysteme erfolgreich umzusetzen. Ein bedeutender Schritt, der den Weg für eine effiziente und fortschrittliche Gesundheitsversorgung ebnen soll.

Trotz dieser Erfolge war die ePA am Mittwoch kurzzeitig von einer Störung betroffen. Die Gematik meldete um halb acht morgens eine Unterbrechung, die auf eine technische Komponente, betrieben von IBM, zurückzuführen war. Diese Störung beeinträchtigte vorübergehend Versicherte mehrerer Krankenkassen, darunter Barmer, HEK, TK, KBS, viavtic und DAK. Glücklicherweise konnte IBM die Probleme zeitnah beheben, und bereits um 9.00 Uhr morgens war die ePA wieder voll funktionsfähig. Angesichts der bislang überschaubaren Anzahl von ePA-Nutzern dürften die Auswirkungen in der Praxis begrenzt gewesen sein.

Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Verabschiedung der Digitalgesetze im Dezember 2023 alle Krankenkassen verpflichtet wurden, ihren Versicherten ab Anfang 2025 eine ePA anzubieten. Versicherte haben jedoch das Recht, der Erstellung einer ePA zu widersprechen. Diese gesetzliche Regelung erstreckt sich auch auf private Krankenversicherungen, die ihren Kunden auf Widerspruchsbasis eine ePA anbieten können. Dieser legislative Schritt unterstreicht den fortschreitenden Wandel und die Modernisierung im Gesundheitswesen durch die Einführung zeitgemäßer Patientenakte-Systeme.

Deutscher Apothekerverband fordert Rettungspaket angesichts moderater Anstiege bei Arzneimittelausgaben

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen moderaten Anstieg der Ausgaben für Arzneimittel um 3,1 Prozent auf insgesamt 48,9 Milliarden Euro, so die aktuellen Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Diese Zunahme liegt im erwarteten Bereich der Vorgaben von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband (3,0 Prozent) und bleibt deutlich unter der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent, wie der DAV in einer Pressemitteilung am Mittwoch bekannt gab.

Im Detail stieg die Anzahl ärztlich verordneter Medikamente im Jahr 2023 um 1,8 Prozent auf 746 Millionen, während die Zahl der in den Apotheken eingelösten GKV-Rezepte um 3,1 Prozent auf 476 Millionen anwuchs. Insbesondere betonte der DAV, dass die Apotheken durch den erhöhten "Kassenabschlag" von zwei Euro im Jahr 2023 zu GKV-Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro beitrugen, im Vergleich zu 1,14 Milliarden Euro im Vorjahr.

Angesichts dieser moderaten Steigerung warnte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann davor, die Absenkung des Apothekenhonorars beizubehalten, da dies nach seiner Einschätzung "grob fahrlässig" wäre. Er unterstrich die potenziellen Gefahren für die Existenz der Apotheken und betonte, dass letztendlich die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten darunter leiden würde.

Hubmann rief die Politik dazu auf, kurzfristig ein "Apotheken-Rettungspaket" mit einem erheblich höheren Festhonorar zu schnüren. Mittel- und langfristig solle das Honorar entsprechend der Inflationsrate und dem Anstieg der Lohnkosten dynamisiert werden. Diese Maßnahmen seien laut Hubmann unerlässlich, um den "rasanten Rückgang" der Apothekenzahl zu stoppen und eine nachhaltige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Apothekenpreise im Wandel: Konflikt um Hilfstaxe-Kündigung entfacht zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen

Seit Jahresbeginn hat die Kündigung der für Rezepturen maßgeblichen Preislisten der Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zu Kontroversen geführt. Die Anlagen 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) wurden aufgrund der anhaltenden Unterfinanzierung von Rezepturen aufgelöst. An ihre Stelle traten die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung für die Abrechnung, was bedeutet, dass der tatsächliche Einkaufspreis der Apotheke zur Berechnung herangezogen wird.

Diese Änderung stößt auf Widerstand seitens der Krankenkassen, da nun der effektive Einkaufspreis anstelle der bisherigen Preislisten verwendet wird. Der GKV-Spitzenverband betont, dass nur die für die Rezeptur benötigte Stoffmenge zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden könne. Die Barmer unterstreicht dies in einem Schreiben an Apotheken, indem sie darauf hinweist, dass Restmengen nicht als Verwurf abgerechnet werden dürfen.

Der DAV sieht die Lage anders und verweist auf die einschlägigen Normen (§§ 4 und 5 AMPreisV), die den "Einkaufspreis der üblichen Abpackung" als maßgeblich für die Apothekenzuschläge festlegen. Trotz des damit verbundenen Retax-Risikos ermutigt der DAV die Apotheken, die Packungspreise gemäß den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen.

Der Hessische Apothekerverband (HAV) unterstützt die Entscheidung des DAV und erklärt, seinen Mitgliedsapotheken im Falle von Retaxationen beizustehen. Die Preise der Anlagen 1 und 2 seien seit Jahren nicht angepasst worden, während die Marktpreise für Apotheken deutlich gestiegen seien. Der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth betont, dass der Verband seinen Mitgliedsapotheken beistehen werde, falls Krankenkassen sich weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten.

Insgesamt ermutigt der HAV die Apothekerschaft, nicht nach den Vorstellungen der Krankenkassen abzurechnen. Die Anerkennung veralteter Preislisten könnte dazu führen, dass selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet werden, was der Verband als inakzeptabel betrachtet. Seyfarth betont die Notwendigkeit, der mangelnden Anpassung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die kontinuierlich steigenden Apothekeneinkaufspreise ein Ende zu setzen.

E-Rezept: Apotheken kämpfen mit Herausforderungen – Forderung nach Feingefühl und fairer Vergütung

In einem kürzlichen Besuch in der Victoria-Apotheke in Magdeburg informierte sich die Landtagsabgeordnete Nicole Anger von den Linken über die Implementierung des E-Rezepts. Begleitet wurde sie dabei vom Inhaber der Apotheke und stellvertretenden Vorsitzenden des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt (LAV), Thomas Rößler, der auf bestehende Herausforderungen bei der Umsetzung hinwies.

Trotz der versprochenen Arbeitserleichterungen durch das E-Rezept machte Rößler darauf aufmerksam, dass dieses auch Risiken und Schwierigkeiten für die Apotheken mit sich bringt. Insbesondere der aktuell noch fehlenden Arztsignatur geschuldet, könne es zu unnötigen Verzögerungen kommen, da Rezepte nicht rechtzeitig verfügbar sind, wenn Patienten in der Apotheke stehen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die mangelnde Möglichkeit, Fehler oder fehlende Angaben auf dem E-Rezept zu korrigieren. Rößler verdeutlichte, dass dies zu erheblichen Problemen führen könne, da die Krankenkassen die Apotheken für fehlerhafte Rezepte retaxieren können, wodurch die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ausbleibt, auch wenn die Fehler nicht von den Apotheken verursacht wurden.

Die Unverständnis darüber, dass Apotheken für nicht selbstverschuldete Fehler haftbar gemacht werden, äußerte Nicole Anger deutlich. Sie bezeichnete die Haltung der Krankenkassen als unverantwortlich und forderte mehr Feingefühl während der Einführungsphase des neuen Systems. Anger plädiert für eine Übergangszeit ohne Regressforderungen für Fehler, die in der Anfangsphase als banal betrachtet werden können, und plant, diese Anliegen im Gesundheitsausschuss des Landtages zu diskutieren.

Die Diskussion zwischen der Linken-Politikerin und dem Apotheker erstreckte sich auch auf anhaltende Lieferengpässe, die nach wie vor zu einem erheblichen Arbeitsmehraufwand in den Apotheken führen. Rößler unterstrich zudem die dringende Notwendigkeit eines höheren Honorars für Apotheken, um die steigenden Inflationskosten auszugleichen.

Friedenspflicht in NRW: Apotheken und Krankenkassen einigen sich auf Regelungen für E-Rezepte und Entlassrezepte bis März 2024

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde eine vorläufige Friedenspflicht zwischen Apotheken und Primärkrankenkassen in Bezug auf E-Rezepte und Entlassrezepte bis zum 31. März 2024 vereinbart. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Herausforderungen zu begegnen, die sich aus der obligatorischen Einführung des E-Rezepts sowie neuen Vorgaben für Entlassrezepte ergeben haben, welche mitunter zu Retaxationsrisiken für Apotheken geführt haben.

Gemäß der vorübergehenden Vereinbarung für E-Rezepte werden keine Retaxationen aufgrund von Formfehlern durchgeführt, sofern diese weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wesentlich beeinträchtigen. Apotheken signalisieren außerdem ihre Bereitschaft, den Krankenkassen bei erforderlichen Datenkorrekturen entgegenzukommen. Die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Regelung wird zwischen den Vertragspartnern diskutiert.

Bezüglich der Entlassrezepte wurde vereinbart, dass Formfehler aufgrund unterschiedlicher Angaben nicht zu Beanstandungen führen sollen. Hierzu zählen fehlerhafte Arztbezeichnungen, Stempel, Kennzeichen und Standortkennzeichen. Die Neuregelungen im Entlassmanagement betreffen insbesondere die Verwendung des Standortkennzeichens "77" für Krankenhäuser und die Beibehaltung der Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste für Reha-Einrichtungen. Die vorübergehende Friedenspflicht zielt darauf ab, mögliche Probleme für Apotheken aufgrund widersprüchlicher Vorgaben zu entschärfen.

Diese Vereinbarung bleibt bis zum 31. März 2024 in Kraft, sofern keine vorherige Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband erzielt wird. Die laufenden Gespräche zwischen beiden Parteien werden fortgesetzt. Einige Krankenkassen, darunter die AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost und AOK Baden-Württemberg, haben bereits erklärt, auf Retaxationen wegen Formfehlern bei E-Rezepten zu verzichten, was eine zusätzliche Erleichterung für Apotheken darstellt.

Neue Wege im Gesundheitswesen: In England können Patienten bei sieben Krankheiten nun direkt in Apotheken behandelt werden

Seit dem 31. Januar dieses Jahres wurde in England eine wegweisende Maßnahme eingeführt, um die angespannte Situation in den überlasteten Arztpraxen zu entlasten und gleichzeitig den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Die Neuigkeit wurde vom staatlichen Gesundheitsdienst NHS verkündet, der nun Patienten ermöglicht, sich bei sieben häufig auftretenden Krankheiten direkt in der Apotheke beraten und behandeln zu lassen – ganz ohne Arztbesuch oder Rezept.

Diese Initiative zielt darauf ab, etwa zehn Millionen Arzttermine einzusparen, was etwa 3,3 Prozent aller Konsultationen entspricht. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund überlaufener Hausarztpraxen in England, in denen Patienten oft lange Wartezeiten für Termine in Kauf nehmen müssen. NHS-Chefin Amanda Pritchard betonte die bereits vor der Pandemie bestehende Überlastung der Hausärzte, die monatlich Millionen mehr Patienten behandeln mussten. Angesichts einer alternden Bevölkerung und wachsender Nachfrage sei es nun erforderlich, dem NHS mehr Optionen zu geben und den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu vereinfachen.

Die sieben Krankheiten, die nun direkt von Apotheken behandelt werden können, umfassen Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis), Hals- und Ohrenschmerzen, infizierte Insektenstiche, Hautausschlag (Impetigo), Gürtelrose und unkomplizierte Harnwegsinfektionen bei Frauen unter 65 Jahren.

Um die teilnehmenden Apotheken zu unterstützen, erhalten sie eine pauschale Vergütung von 2000 Pfund (2340 Euro) sowie zusätzlich 15 Pfund pro Beratung. Bei Erreichen einer Mindestzahl von Patienten pro Monat ist sogar ein Zuschlag von 1000 Pfund vorgesehen. Ähnliche Modelle existieren bereits in Schottland, Wales und Nordirland.

Die Reaktion auf diese Maßnahme war insgesamt positiv, wobei verschiedene Verbände den Schritt begrüßten. Gleichzeitig äußerten Apotheker den Wunsch nach verstärkter staatlicher Unterstützung, insbesondere vor dem Hintergrund eines kontinuierlichen Rückgangs der Fachkräfte in Apotheken in den letzten Jahren. Diese aktuelle Entscheidung folgt auf eine vorherige Maßnahme, die es Frauen seit Dezember 2023 ermöglicht, die Antibabypille in Tausenden von Apotheken landesweit ohne ärztliche Verschreibung zu erhalten.

Nierenwerte im Blick: Neue Einsichten für präzise Gesundheitsüberwachung

Fortschritte in der medizinischen Forschung werfen ein neues Licht auf die Bewertung der Nierenfunktion durch spezifische Laborwerte. Die Nieren, als lebenswichtige Organe für die Entgiftung und den Stoffwechsel, können nun präziser überwacht werden, um potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.

Ein zentraler Parameter bei der Einschätzung der Nierenfunktion ist das Kreatinin, ein Produkt des Muskelstoffwechsels. Die üblichen Blutwerte von 0,8 bis 1,25 mg/dl bei Männern und 0,7 bis 1,1 mg/dl bei Frauen bieten einen Anhaltspunkt, doch um eine genaue Beurteilung vorzunehmen, wird die Kreatinin-Clearance herangezogen. Diese aufwendige Berechnung integriert Serum- und Urinwerte sowie individuelle Faktoren wie Körpergröße und -gewicht.

Die glomeruläre Filtrationsrate (GFR), ein Maß für die von den Nieren gefilterte Urinmenge pro Zeiteinheit, kann alternativ auch durch die Cystatin-C-Clearance ermittelt werden. Cystatin C, ein niedermolekulares Protein, erweist sich als zuverlässiger Indikator für die Nierenfunktion. Eine geschätzte glomeruläre Filtrationsrate (eGFR) kann ebenfalls aus dem Serum-Kreatininwert abgeleitet werden, wobei verschiedene Formeln mit Faktoren wie Alter, Geschlecht und Ethnie Anwendung finden.

Ein weiterer bedeutender Blutwert ist die Harnstoffkonzentration, die von der Leberproduktion abhängt und den Proteinstoffwechsel reflektiert. Mit Normalwerten zwischen 12 und 50 mg/dl dient sie der Diagnose und Verlaufskontrolle von Nierenversagen. Jedoch steigt der Harnstoff erst bei fortgeschrittener Nierenbeeinträchtigung an, weshalb er als unspezifischer Marker betrachtet wird.

Urinanalysen bieten ebenfalls wichtige Einblicke. Die Messung von Albumin im Urin, einem Serumprotein, ermöglicht die Früherkennung von Schäden an den Nierenkörperchen. Das Albumin-zu-Kreatinin-Verhältnis (UACR) wird als aussagekräftiger Parameter für Nierenschädigungen betrachtet, wobei ein Wert unter 30 mg/g Kreatinin als normal gilt.

Die Präsenz des Blutfarbstoffs Häm im Urin kann ebenfalls auf Nierenerkrankungen hinweisen. Makrohämaturie zeigt sichtbares Blut im Urin an, während Mikrohämaturie auf kleinere Mengen von Erythrozyten hinweist. Die Ursachen reichen von Nieren- und Blasenerkrankungen bis hin zu Harnwegsinfekten.

Die Deutsche Nierenstiftung hebt die Bedeutung von Parametern wie eGFR und UARC hervor, um chronische Nierenerkrankungen (CKD) frühzeitig zu erkennen. Mit rund fünf Millionen Menschen in Deutschland, die unwissentlich von einer CKD betroffen sind, unterstreicht die Stiftung die Notwendigkeit der rechtzeitigen Diagnose, um schwerwiegende Folgeerkrankungen zu vermeiden. Die neuen Erkenntnisse bieten eine optimierte Basis für die Gesundheitsüberwachung und präventive Intervention.

Revolutionäre Hoffnung: Monoklonale Antikörper zeigen vielversprechende Ergebnisse bei der Behandlung von Long-COVID

In einer vielversprechenden Entwicklung zur Behandlung von Long-COVID-Symptomen berichten aktuelle Fallstudien über drei Patienten, die nach der Verabreichung monoklonaler SARS-CoV-2-Antikörper eine komplette Remission ihrer Langzeitfolgen erlebten. Die Patienten, zwei Frauen und ein Mann, hatten nach schweren COVID-19-Erkrankungen zwischen März 2020 und Frühjahr 2021 mit anhaltenden Symptomen wie Fatigue, Belastungsintoleranz sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen zu kämpfen.

Im Herbst 2021 erhielten die Patienten Infusionen der Antikörper-Kombination Casirivimab/Imdevimab (Ronapreve®), ursprünglich zur Prävention einer erneuten COVID-19-Infektion. Entgegen den Erwartungen verschwanden jedoch innerhalb von sieben Tagen die Long-COVID-Symptome. Die Patienten erreichten einen Gesundheitszustand, der dem vor ihrer ersten COVID-19-Infektion entsprach, und die zuvor beeinträchtigte Muskulatur regenerierte sich nach Wiederaufnahme normaler Tätigkeiten.

Die Autoren der Studie unterstreichen die Vielfalt der medizinischen Vorgeschichten und den unterschiedlichen Impfstatus der Patienten. Mögliche Erklärungen für die beobachtete Wirkung der Antikörper umfassen die Neutralisation persistierender Viren, das Verdrängen von Autoantikörpern vom Fc-Rezeptor oder die Aktivierung einer Antikörper-abhängigen Reaktion über die FcγRIII-Bindungsstelle.

Es ist wichtig anzumerken, dass die beschriebenen Patienten Long-COVID als Folge von Infektionen mit pre-Delta-Varianten von SARS-CoV-2 entwickelt hatten, und die Antikörper-Kombination Casirivimab/Imdevimab nicht gegen die Omikron-Variante wirksam ist. Dennoch zeigen diese Ergebnisse potenzielle Ansätze zur Behandlung von Long-COVID, die möglicherweise auf neuere Virusvarianten und andere Antikörper übertragbar sind.

Während weitere Studien und klinische Tests notwendig sind, eröffnen diese ersten Berichte die Aussicht auf eine vielversprechende Therapieoption für Patienten, die mit den anhaltenden Auswirkungen von Long-COVID zu kämpfen haben.

Metformin bei Gestationsdiabetes: Neue Erkenntnisse zur Risikobewertung und Zukunftsperspektiven

In einem alarmierenden Trend steigt die Zahl der Schwangeren mit diagnostiziertem Gestationsdiabetes kontinuierlich an. Im Vergleich zu 9 Prozent im Jahr 2010 verzeichnete man 2020 bereits eine Besorgnis erregende Zunahme auf 15 Prozent. Forscher vermuten, dass dieser Anstieg mit der steigenden Zahl übergewichtiger Schwangerer zusammenhängen könnte. Ein bedenkliches Problem zeichnet sich jedoch ab: Immer häufiger wird das orale Antidiabetikum Metformin verschrieben, obwohl bekannt ist, dass es die Plazentaschranke überwinden kann und somit potenziell die Gehirnentwicklung des Kindes beeinflusst.

Forscher des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) haben in einem Mausmodell aufgezeigt, dass Metformin zwar positive Auswirkungen auf schwangere Tiere hat, jedoch nicht auf deren Nachkommen. Diese bedeutsamen Erkenntnisse wurden kürzlich in der renommierten Fachzeitschrift "Molecular Metabolism" veröffentlicht.

Das Robert Koch-Institut vermeldet für das Jahr 2021 etwa 63.000 Frauen mit der Diagnose Gestationsdiabetes – ein Trend, der weiterhin ansteigt. Diese Stoffwechselstörung birgt nicht nur potenzielle Risiken für die Mutter, sondern auch für das Ungeborene, welches ein erhöhtes Risiko für Stoffwechselstörungen und Übergewicht aufweist, wenn die Mutter unter Gestationsdiabetes leidet.

Als Gegenmaßnahme zur Eindämmung möglicher Folgeschäden dient das plazentagängige orale Antidiabetikum Metformin als Zusatzoption zu Insulin. Dies ermöglicht eine Reduktion der Insulindosis. Die Langzeitwirkungen von Metformin auf die Gesundheit der Nachkommen sind jedoch bisher nur unzureichend erforscht. Die Europäische Arzneimittelkommission (EMA) hat Metformin im März 2022 trotzdem für die Behandlung in der Schwangerschaft zugelassen.

Unter der Leitung von Dr. Rachel Lippert untersuchte ein Forscherteam zwei zentrale Fragen: Ist eine Metformin-Behandlung nur für die Mutter oder auch für das Kind hilfreich? Führt diese Behandlung zu langfristigen physiologischen Veränderungen bei den Nachkommen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung der neuronalen Schaltkreise im Hypothalamus, einer kritischen Region für die Regulation des Energiehaushaltes?

Mithilfe von Mausmodellen, die die Hauptursachen für Gestationsdiabetes simulierten – starkes Übergewicht der Mutter vor der Schwangerschaft und übermäßige Gewichtszunahme während der Schwangerschaft – konnten die Forscher verschiedene Stoffwechselzustände reproduzieren. Die antidiabetische Behandlung der weiblichen Mäuse und ihrer Nachkommen erfolgte während der Stillzeit, was dem dritten Trimester der menschlichen Schwangerschaft entspricht.

Die Mäuse erhielten entweder Insulin, Metformin oder ein Placebo, wobei die Dosierung an die menschlichen Standardtherapien angepasst wurde. Die Analyse umfasste Daten wie das Körpergewicht der Mäuse, verschiedene Stoffwechselparameter und Hormone sowie molekulare Signalwege im Hypothalamus.

Dr. Lippert erläutert, dass durch die antidiabetische Behandlung in der frühen postnatalen Phase Veränderungen im Gewichtszuwachs und im Hormonstatus der Nachkommen identifiziert wurden. Diese waren entscheidend vom metabolischen Zustand der Mutter abhängig. Geschlechtsspezifische Veränderungen in der hypothalamischen AMPK-Signalgebung traten als Reaktion auf die Metformin-Exposition auf.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass vor Beginn einer Therapie des Gestationsdiabetes der mütterliche Stoffwechselstatus sorgfältig berücksichtigt werden sollte. Dr. Lippert schlägt vor, dass die Zukunft der Gestationsdiabetes-Therapie möglicherweise in einer nicht plazentagängigen Medikation liegt. Angesichts der steigenden Prävalenz betont sie die Bedeutung von Aufklärung über Gestationsdiabetes und präventiven Maßnahmen. Eine proaktivere Gestaltung von Lebensstil und Ernährung könnte das Potenzial zur Behandlung von Gestationsdiabetes verbessern.

Kommentar:

Die plötzliche Forderung nach 700 Stunden Weiterbildung für Apothekeninhaber in Nordrhein-Westfalen wirft Fragen auf und führt zu Unsicherheit. Die betroffene Apothekerin, die die Stomaversorgung lediglich übernommen hat, sieht sich mit unnötigen Hürden konfrontiert. Die Klärung der Anforderungen seitens der Agentur für Präqualifizierung (AfP) kam erst nach Verunsicherung und Ärgernis bei mehreren Apotheken. Eine transparente Kommunikation und klarere Richtlinien sind entscheidend, um solche Verwirrungen in Zukunft zu vermeiden.

Die Aufhebung der Festbeträge für Kinderarzneimittel ab dem 1. Februar ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Versorgung. Die Liste des BfArM, die kindgerechte Darreichungsformen berücksichtigt, umfasst essenzielle Medikamente, darunter Antibiotika und Schmerzmittel. Die Transparenz durch die Veröffentlichung auf der Webseite des BfArM gewährleistet eine informierte Herangehensweise an diese bedeutende Änderung im Gesundheitssektor.

Die drängende Forderung der Apothekerschaft nach einer sofortigen Erhöhung des Apothekenhonorars mit dem klaren Appell "2027 ist zu spät" verdeutlicht die akute Notwendigkeit einer fairen Entlohnung. Die Dynamisierung des Fixums, als Teil der zehn im Frühjahr 2023 beschlossenen Forderungen der Abda, wird als entscheidender Schritt betrachtet. Kritisiert wird jedoch, dass diese Regelung erst 2027 greifen soll, während Apotheken bis dahin mit unverändertem Honorar auskommen müssen. Die von Gesundheitsminister Lauterbach angestrebte Umverteilung von 300 Millionen Euro und die schrittweise Senkung der prozentualen Spanne auf 2 Prozent sind zusätzliche Belastungen. Die Apothekerschaft, vertreten durch Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, betont, dass eine zügige Anpassung essentiell ist, da die aktuelle Honorierung bereits seit zwei Jahrzehnten unverändert ist. Eine schnelle politische Reaktion ist gefordert, um die Stabilität der Apotheken vor Ort zu gewährleisten und die im Raum stehenden Kürzungen frühzeitig zu adressieren.

Die aktuelle Entwicklung im Apothekenmarkt verdeutlicht einen klaren Anstieg der Bedeutung des Versandhandels, der im vergangenen Jahr seinen Marktanteil weiter ausbauen konnte. Die Versender, darunter prominente Namen wie Shop Apotheke & Co., verzeichneten trotz eines leichten Rückgangs der abgesetzten Packungen einen beeindruckenden Umsatzzuwachs von 7,7 Prozent auf knapp 3,2 Milliarden Euro. Diese Verschiebung spiegelt sich in einem gestiegenen Marktanteil nach Absatz und Umsatz wider, während Vor-Ort-Apotheken Rückgänge verzeichneten. Interessant ist auch der dynamische Online-Anteil in bestimmten Produktkategorien, der teils über 50 Prozent liegt. Die Aufholjagd des Versandhandels begann im September, wobei Rabattaktionen im Herbst zusätzlich für einen Umsatzschub sorgten. Insgesamt markiert die Entwicklung einen klaren Trend zugunsten des Online-Vertriebskanals.

Die aktuelle Störung bei Cherry-Kartenterminals in medizinischen Einrichtungen ist zweifellos ärgerlich, insbesondere da sie die Lesbarkeit elektronischer Gesundheitskarten vorübergehend beeinträchtigt. Die rasche Identifizierung der Ursache durch CompuGroup Medical (CGM) und die Bereitstellung eines Lösungswegs sind jedoch positiv zu bewerten. Die Entkopplung und Neuverbindung der Kartenterminals sollte die Störung schnell beheben. Betroffene Praxen erhalten Unterstützung, und die Updates zur Stabilitätsverbesserung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die transparente Kommunikation seitens CGM ist lobenswert und trägt zur Vertrauensbildung bei.

Die Bedenken des AOK Bundesverbands bezüglich des vertraulichen Erstattungsbetrags im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes sind berechtigt. Die befürchtete Zunahme von Bürokratie und finanziellen Belastungen für Krankenkassen könnte die angestrebten Ziele der Bundesregierung konterkarieren. Eine sorgfältige Abwägung der Auswirkungen und alternative Lösungsansätze, wie die von Jens Martin Hoyer vorgeschlagene Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittelpreise, ist angebracht, um eine effektive und ausgewogene Regelung im Gesundheitswesen sicherzustellen.

Die jüngste Entscheidung der Gematik, die Spezifikationen für die elektronische Patientenakte (ePA) zu beschließen, markiert einen bedeutsamen Fortschritt in der digitalen Gesundheitsversorgung Deutschlands. Die enge Zusammenarbeit mit Industrie- und Patientenverbänden stärkt die Basis für eine reibungslose Integration der ePA in die Softwaresysteme der Leistungserbringer. Trotz einer kurzzeitigen Störung am Mittwoch, verursacht durch eine technische Komponente von IBM, zeigt dieser Schritt das Engagement für eine moderne Gesundheitsinfrastruktur. Mit dem Digitalgesetz von 2023 sind ab 2025 alle Krankenkassen verpflichtet, die ePA anzubieten, wobei Versicherte die Möglichkeit haben, der Erstellung zu widersprechen – ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Die moderaten Anstiege bei den Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung im vergangenen Jahr verdeutlichen die Wirksamkeit von Sparmaßnahmen. Der erhöhte Kassenabschlag der Apotheken trug erheblich zu Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro bei. Es wäre jedoch grob fahrlässig, die Absenkung des Apothekenhonorars beizubehalten, da dies die Existenz der Apotheken gefährden und die Arzneimittelversorgung beeinträchtigen könnte. Ein zeitnahes Apotheken-Rettungspaket mit einem höheren Festhonorar ist daher notwendig, um den rasanten Rückgang der Apothekenzahl zu stoppen und eine nachhaltige Versorgung sicherzustellen.

Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen bezüglich der Hilfstaxe-Kündigung verdeutlicht die Herausforderungen in der Preisgestaltung von Rezepturen. Während der Deutsche Apothekerverband auf die Arzneimittelpreisverordnung pocht, sehen Krankenkassen die Berechnung des effektiven Einkaufspreises kritisch. Die Unterstützung des Hessischen Apothekerverbands für seine Mitglieder signalisiert einen intensiven Dialog. Eine zukünftige Lösung sollte eine ausgewogene Berücksichtigung der Apothekenkosten und der Interessen der Krankenkassen gewährleisten.

Die Einführung des E-Rezepts zeigt zwar Potenziale zur Arbeitserleichterung, birgt jedoch auch Risiken für Apotheken, wie Thomas Rößler vom Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt betont. Die Verzögerungen durch fehlende Arztsignaturen und die Haftbarkeit für nicht selbstverschuldete Fehler sind kritische Punkte. Die Forderung nach mehr Feingefühl der Krankenkassen und einer Übergangszeit ohne Regressforderungen von Nicole Anger ist berechtigt. Eine höhere Vergütung für Apotheken wird zudem angesichts von Lieferengpässen und steigenden Inflationskosten dringend benötigt.

Die vorübergehende Friedenspflicht zwischen Apotheken und Primärkrankenkassen in NRW bezüglich E-Rezepten und Entlassrezepten bis Ende März 2024 ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der Herausforderungen nach der Einführung neuer Vorgaben. Die Einigung, keine Retaxationen aufgrund von Formfehlern bei E-Rezepten vorzunehmen und gemeinsame Lösungen für Entlassrezepte zu finden, bietet Apotheken eine dringend benötigte Atempause. Es bleibt zu hoffen, dass ähnliche Regelungen bundesweit implementiert werden, um die Apotheken bei der Umstellung auf digitale Verordnungen weiter zu unterstützen.

Die jüngsten Fortschritte in der Nierenforschung eröffnen präzisere Wege zur Überwachung der Nierenfunktion. Schlüsselparameter wie Kreatinin, Cystatin C und Harnstoff bieten Einblicke, doch die Herausforderung liegt in der genauen Beurteilung durch aufwendige Berechnungen. Die Fokussierung auf Albumin im Urin und das Albumin-zu-Kreatinin-Verhältnis zeigt sich als wegweisend für die Früherkennung von Nierenschäden. Diese Erkenntnisse, betont durch die Deutsche Nierenstiftung, unterstreichen die Bedeutung einer zeitnahen Diagnose, um potenzielle Komplikationen bei chronischen Nierenerkrankungen zu verhindern.

Die vielversprechenden Fallstudien zu Long-COVID-Patienten, die nach der Verabreichung monoklonaler SARS-CoV-2-Antikörper eine vollständige Remission erlebten, weisen auf einen potenziell bahnbrechenden Ansatz hin. Die schnelle Verbesserung der Symptome wirft interessante Fragen zu den Wirkmechanismen der Antikörper auf. Allerdings ist Vorsicht geboten, da die untersuchte Antikörper-Kombination nicht gegen die Omikron-Variante wirksam ist. Weitere Forschung ist erforderlich, aber diese Ergebnisse könnten einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Long-COVID darstellen.

Die steigende Prävalenz von Gestationsdiabetes erfordert eine sorgfältige Abwägung der Risiken und Vorteile von Metformin als Behandlungsoption. Die jüngsten Erkenntnisse aus Mausmodellen zeigen, dass Metformin positive Auswirkungen auf schwangere Tiere haben kann, jedoch potenziell negative langfristige Effekte auf die Nachkommen. Die Berücksichtigung des mütterlichen Stoffwechselstatus vor der Therapie ist entscheidend, und die Entwicklung nicht plazentagängiger Medikationen könnte zukünftige Lösungen bieten. Eine proaktive Aufklärung über Gestationsdiabetes und präventive Maßnahmen bleibt essenziell, um das Wohlbefinden von Müttern und ihren Kindern zu verbessern.

Im Sinne einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung appelliere ich an die Verantwortlichen, eine zukunftsorientierte und ausgewogene Strategie zu verfolgen. Die aktuellen Herausforderungen erfordern nicht nur schnelle Lösungen, sondern auch eine langfristige Vision, die die Bedürfnisse der Patienten, Apotheken und medizinischen Einrichtungen gleichermaßen berücksichtigt. Nur durch eine fortlaufende Kooperation und eine kluge, vorausschauende Planung können wir sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem resilient und für kommende Herausforderungen gut gerüstet ist.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel