Dr. Markus Beier, Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, erklärt: „Die Perspektive der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte hat in der politischen Diskussion um die Reform der Akut- und Notfallversorgung bisher leider kaum eine Rolle gespielt. Eine erfolgreiche Reform kann jedoch nicht aus dem Elfenbeinturm heraus, sondern nur unter intensiver Beteiligung der Ärztinnen und Ärzte vor Ort gelingen. Mit dem vorliegenden Positionspapier schaffen wir den Schulterschluss und legen einen gemeinsamen Vorschlag der Ärzteschaft aus dem stationären sowie dem ambulanten Bereich vor.“ Die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, ergänzt: „Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden ärztlichen Ressourcen und der stetig steigenden Arbeitsbelastung braucht es ein grundlegendes Umdenken bei der Akut- und Notfallversorgung: Es muss Schluss sein mit dem Prinzip `Alle machen immer alles´. Stattdessen braucht es eine verbindliche und verlässliche Steuerung, sodass sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, mit ihren spezifischen Beschwerden an der richtigen Stelle versorgt zu werden. Was wir dabei klar ablehnen, sind neue und überflüssige Doppelstrukturen, die zusätzliche Ressourcen binden. Leider schlägt die Regierungskommission an vielen Stellen genau dies vor, beispielsweise indem sie dafür plädiert, die KV-Notdienstpraxen auch zu den normalen Praxisöffnungszeiten standardmäßig zu betreiben.“
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, betont: „Die Strukturen der Notfallversorgung müssen so gestaltet sein, dass Patientinnen und Patienten rund um die Uhr die Versorgung erhalten, die sie im Einzelfall tatsächlich brauchen. Diese Verlässlichkeit ist ein Gebot der staatlichen Daseinsfürsorge und Grundlage des ärztlichen Sicherstellungsauftrags. Dafür müssen die Strukturen besser aufeinander abgestimmt werden. Es gibt viele gute Beispiele für eine solche integrierte Notfallversorgung, wo die Notaufnahme des Krankenhauses und die ambulante Notdienstpraxis eine Behandlung aus einer Hand gewährleisten. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, um doppelte Inanspruchnahmen zu vermeiden, die nicht nur Mehraufwand bedeuten, sondern zusätzliches Personal binden, das vielerorts schon jetzt überlastet ist. Klar ist auch: Die Einbeziehung des Rettungsdienstes und eine lückenlose Datenübermittlung müssen Bestandteil der Notfallreform sein.“
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): „Eine stärkere Steuerung der Patientinnen und Patienten kommt letztlich allen Beteiligten zugute: Die hilfesuchenden Menschen erreichen ohne Umwege die für sie richtige Stelle, wo sie passgenau und adäquat versorgt werden. Gleichzeitig werden die knappen medizinischen Ressourcen vor der ansonsten drohenden Überlastung geschützt. Entscheidend wird vor diesem Hintergrund eine wissenschaftlich validierte Ersteinschätzung sein. Das Konzept wurde von denjenigen entwickelt, die letztlich die Arbeit machen. Es deckt sich mit den Forderungen, die auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen aufgestellt wurden.“
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