Wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung in Deutschland

Mit den heute im Bundestag beschlossenen Gesetzen werden maßgebliche Weichen zur verbesserten Digitalisierung und Datennutzung im Gesundheitswesen gestellt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt vor allem die beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte und die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zur Weiterentwicklung der Patientenversorgung. „Wir sind bei der Digitalisierung aktuell noch deutlich zurück. Spätestens in der Pandemie haben wir im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesehen, wie schleppend und schlecht die Nutzung von Gesundheitsdaten bei uns ausgeprägt ist. Deshalb begrüße ich sehr, dass heute ein wichtiger Schritt gemacht worden ist. Selbstverständlich kann man im Detail einzelne Regelungen kritisch hinterfragen. Wichtig ist aber, dass die bisher extrem restriktive Regelung zur Gesundheitsdatennutzung nun zu Gunsten besserer Forschung und damit bessere Versorgung angegangen wird“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Zeitgleich werden mit dem Digitalgesetz zentrale Forderungen von Krankenhäusern angegangen, nämlich flächendeckend die elektronische Patientenakte in die Versorgung zu integrieren, das E-Rezept verbindlich einzuführen und digitale Gesundheitsanwendung besser in der Versorgung nutzbar zu machen. „Wir müssen zudem die Interoperabilität verbessern, Cybersicherheit erhöhen und digitale Versorgungprozesse in strukturierte Behandlungsprogramme ermöglichen. Diese Zielsetzung des Gesetzes unterstützen wir als Krankenhäuser vorbehaltlos. Jetzt geht es darum, für all diese wichtigen und richtigen Schritte die praktikable Umsetzung zu gewährleisten. Die Digitalsierungsinitiative von Minister Karl Lauterbach kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Gesundheitsversorgung in Deutschland effizienter, patientenorientierter und damit auch nachhaltiger zu gestalten. Angesichts der demographischen Herausforderung, mit weniger Personal mehr Versorgung zu ermöglichen, ein wirklich bedeutsamer Schritt“, so Gaß

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Holger Mages
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 39801-1022
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Dr. Jörn Wegner
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Banu Öztürk
Telefon: +49 (30) 39801-1025
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Sina Hoffmann
Telefon: +49 (30) 39801-1021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel