In dem Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam wird grundsätzlich festgestellt, dass der Staat „nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet“ ist. Jedoch kämen die Länder ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit Jahren nur ungenügend nach. Auch sei die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger unzureichend.
Ein Kernkritikpunkt ist der von vielen Kommunen und Landkreisen ausschließlich an kommunal getragene Krankenhäuser geleistete, freiwillige (und häufig intransparent vollzogene) Defizitausgleich aus Steuergeldern. Dieser stelle einen Verstoß gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser und gegen das europäische Beihilfenrecht dar und führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. Aus Gutachtersicht müssen alle vom Krankenhausplanungsausschuss zugelassenen Einrichtungen gleichbehandelt werden. Dieser Gleichbehandlungsanspruch kann gerichtlich eingefordert werden.
Michael Strobach, Geschäftsführer beim VPKA Bayern, betont: „Die Lage im deutschen Krankenhaussektor spitzt sich mehr und mehr zu. Aufgrund seit Jahren sinkender Erlöse wegen sinkender Fallzahlen, nicht ausgeglichener inflationsbedingter Preissteigerungen sowie der ebenfalls seit Jahren unzureichenden Investitionskostenfinanzierung stehen zahlreiche Häuser, sowohl in kommunaler als auch in privater, kirchlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft vor der Insolvenz. Wir begrüßen darum das gemeinsame Vorgehen der privaten, kirchlichen und freigemeinnützigen Träger ausdrücklich. Es ist wichtig, mit gemeinsamer Stimme zu sprechen, wenn es darum geht, auch in Zukunft eine flächendeckende Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.“ Er stellt klar: „Alle zugelassenen Krankenhäuser sind im Sinne der Daseinsvorsorge gleichermaßen wichtig und zu berücksichtigen.“ Es sei zu erwarten, dass sich infolge des Rechtsgutachtens der finanzielle Druck auf die Kommunen und Landkreise stark erhöhe. „Viele von ihnen sind ohnehin hoch verschuldet und werden es sich schlichtweg nicht leisten können, künftig alle Plankrankenhäuser in ihrem Zuständigkeitsbereich zu unterstützen. Der VPKA schließt sich daher der Forderung nach einer verlässlichen und dem tatsächlichen Bedarf angepassten Finanzierung sowohl der Betriebs- als auch der Investitionskosten aller Plankrankenhäuser – gleich welcher Trägerschaft – uneingeschränkt an. „Das Thema muss auch bei der kommenden Bund-Länder-Runde und dem daraus folgenden Referentenentwurf zur Krankenhausreform Berücksichtigung finden“, so Michael Strobach. „Anderenfalls droht bundesweit ein ungeregeltes Krankenhaussterben mit unabsehbaren negativen Folgen für die Bevölkerung im Bereich der Krankenhausversorgung.“
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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