Verbände kritisieren geplante Beschränkungen für Obst- und Gemüseverpackungen

„Das Kunststoffverpackungsverbot für Obst und Gemüse wird nicht zu mehr Nachhaltigkeit führen, wie es der Green-Deal der Europäischen Kommission im Ursprung vorgesehen hat. Für einige Produkte gibt es derzeit schlichtweg noch keine Alternative zur Kunststoffverpackung, um diese adäquat beim Transport und im Lebensmitteleinzelhandel zu schützen“, erklärt Dr. Andreas Brügger, Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes.

Mit dem Vorschlag der Europäischen Verpackungsverordnung, der sogenannten PPWR, sollen Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate eingeführt werden, darunter Einweg-Plastikverpackungen für Obst und Gemüse von weniger als 1,5 kg. Die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV), der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) und der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel der EU-Kommission, mit dem Vorschlag der PPWR die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, äußern in Bezug auf die vorgesehenen Beschränkungen jedoch Kritik.

„Ein Verpackungsverbot lediglich für frisches Obst und Gemüse zu regeln, erscheint willkürlich. Zudem kommt der Entwurf zu Unzeiten für die Branche. Das Verbot bedeutet eine weitere Benachteiligung – analog zum Wegfall der Agrardieselsubventionen – allein auf Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung und deren nachgelagerten Bereiche“, so Anders-Maximilian Gyllenstig, Geschäftsführer des BOG.

Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer der BVEO, ergänzt: „Wir sind konsterniert, dass der Rat eine andere Position bei der Abstimmung zur PPWR eingenommen hat als das Parlament, das ein solches Verpackungsverbot bereits gestrichen hatte. Hinzu kommt: Im aktuellen Entwurf hat jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit, Ausnahmen für ein Kunststoffverpackungsverbot festzulegen. Das wird zu einem Flickenteppich führen und widerspricht den EU-Grundsätzen eines freien Warenverkehrs. Wir setzten jetzt auf das weitere Gesetzgebungsverfahren: Diese Wettbewerbsnachteile dürfen nicht entstehen.“

Über die BVEO

Die BVEO ist seit 1970 der nationale Zusammenschluss von Erzeugerorganisationen und Einzelunternehmen für Obst und Gemüse. Unter dem gemeinsamen Dach haben die Mitglieder wichtige Kompetenzen gebündelt, um ihr gemeinsames Know-how für die hohen Qualitätsstandards von deutschem Obst und Gemüse einzusetzen. Neben der Organisation von Messe- und Kongressauftritten vertritt der Verband vor allem die politischen Interessen seiner Mitglieder und steuert die PR- und Marketingmaßnahmen.

Über den DFHV

Der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV) vertritt als nationaler Dachverband die Interessen von Unternehmen aus allen Handelsbereichen des Obst- und Gemüsesektors. Der Verband repräsentiert die Unternehmen der Direktvermarktung, des Im- und Exports sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Mitglieder stammen aus allen Größenklassen des Fruchthandels – von multinationalen Unternehmen bis zu klein- und mittelständischen Betrieben.

Über den Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.693 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 85,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Pariser Platz 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 856214-3
Telefax: +49 (30) 856214-55
http://www.raiffeisen.de

Ansprechpartner:
Dr. Claudia Döring
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Telefon: +49 (30) 856214-440
Fax: +49 (30) 856214-550
E-Mail: doering@drv.raiffeisen.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel