Steuerpläne der Bundesregierung stellen heimische Landwirtschaft ins Abseits!

Die gestern von der Regierungskoalition vorgestellten Pläne zur Konsolidierung des Haushalts belasten die heimische Landwirtschaft im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftsbereichen über das Maß.

Durch die Streichung des Agrardiesels und die Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Transportfahrzeuge entsteht eine Mehrbelastung der Landwirtschaft von rund 1 Milliarde Euro.

Für einen durchschnittlichen rheinischen Betrieb stellen diese zusätzlichen Kosten eine Belastung von rund 100 €/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche dar. Dieser Betrag ist für arbeitsintensive Betriebe und Ökobetriebe, die häufig einen höheren Maschineneinsatz haben, noch deutlich größer. Es entstehen Kosten, die für rheinische Landwirte aufgrund der internationalen und europäischen Wettbewerbssituation nur schwer zu kompensieren sind und wenn dies überhaupt möglich ist, zu höheren Lebensmittelpreisen führen müssen.

Dieser Kahlschlag belastet die Einkommen der Bauernfamilien schwer und heizt den Strukturwandel an. Die Koalition bläst erneut zum Angriff auf das landwirtschaftliche Fundament des ländlichen Raums.

Vor diesem Hintergrund fordert der RLV-Vorstand alle Abgeordneten im Deutschen Bundestag auf, sich gegen diese Pläne zu stemmen und sich an die Seite der heimischen Bauernfamilien zu stellen. Eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft ist der Garant für stabile demokratische Verhältnisse und sichert Arbeitsplätze in ländlichen Räumen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel