Das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) beinhaltet beim Teilaspekt Rettungsdienst insbesondere die Neuregelung der Vorschriften zum Vergabeverfahren für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen, Qualitätssicherung und neue Versorgungsansätze.
Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, befürwortet die Novellierung ausdrücklich:
„Während bundesweit noch über die Anzahl an Leitstellen diskutiert wird, haben wir in Sachsen schon seit zehn Jahren gute, modernisierte Strukturen. Mit der Anpassung des Gesetzes ist die Grundlage geschaffen, den Rettungsdienst in Sachsen weiter zukunftsfest zu gestalten. Die verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden dazu beitragen, Schwachstellen zu erkennen und damit die rettungsdienstliche Versorgung der Versicherten weiterhin auf hohem Niveau zu gewährleisten. Eine sinnvolle Digitalisierung ist dafür unvermeidlich. Die eingeführte Experimentierklausel erlaubt zukünftig, neben innovativen Projekten die digitale Unterstützung durch Telenotärzte in der Praxis zu erproben. Wir befinden uns bereits mit Trägern im Austausch, um mit Inkrafttreten des Gesetzes erste telemedizinische Projekte im Rettungsdienst zum Laufen zu bringen.
Sachsen ist das einzige Bundesland in Deutschland, in dem die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung von den Kostenträgern, also den Krankenkassen, organisiert wird. Zu dieser Verantwortung stehen wir auch zukünftig. Wir tragen Sorge, dass im Notfall schnell jemand bei den Menschen ist, und sichern die Finanzierbarkeit der Leistungen.“
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 183.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner.
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