Auf völliges Unverständnis bei den Agrarhandelsunternehmen stößt die ebenfalls vorgesehene Regelung, dass nicht einmal freiwillig auf entstandene Verzugszinsen verzichtet werden dürfte. Während in einem Insolvenzverfahren alle Gläubiger zu möglichen Zugeständnissen bewegt werden, darf ein in Schieflage geratener Vertragspartner nicht mehr mit dem Verzicht auf die Einziehung von Verzugszinsen unterstützt werden. Und zu allem Überfluss soll die Einhaltung all dieser Regelungen durch eine neu einzurichtende Behörde überprüft werden – ein völliger Fremdkörper im deutschen Zivilrecht und in Zeiten von erklärtermaßen beabsichtigtem Bürokratieabbau niemandem zu vermitteln.
DER AGRARHANDEL und viele seiner Mitgliedsunternehmen wenden sich in diesen Tagen an die politischen Entscheidungsträger auf allen Ebenen, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Pläne der EU-Kommission weitreichende negative Konsequenzen auf die Liquidität vieler Unternehmen und Landwirte hätten. Es gilt vielmehr unternehmerische Verhandlungsfreiheit und Flexibilität zu erhalten und kein weiteres Bürokratiemonster zu schaffen!
DER AGRARHANDEL ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern. DER AGRARHANDEL ging 2022 aus einer Verschmelzung des Bundesverbands Agrarhandel e.V. (BVA) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) hervor. Er unterhält Geschäftsstellen in Hamburg und Berlin.
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