„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.
Dem gegenüber stehen Anforderungen an die Datenverarbeitung und vor allem Transparenzregeln. „Die Krankenhäuser müssen, wie alle anderen Gesundheitseinrichtungen, nun veröffentlichen, zu welchen Zwecken die Daten analysiert werden und zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie damit beitragen. So wird Vertrauen aufgebaut und die Ängste vor der Datennutzung abgebaut“, erklärt Prof. Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI und langjähriger Sprecher der Sektion Ethik. „Für die Patienten wird klar erkennbar, zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie beitragen.“
Einführung des GDNG mit Datenschutzbehörden praktikabel gestalten
„Jetzt kommt es allerdings darauf an, dass die Verfahren mit den Datenschutzbehörden praktikabel und unbürokratisch, aber doch wirksam gestaltet werden“, gibt Medizininformatiker Prof. Rainer Röhrig zu bedenken. Er ist zufrieden mit der Lösung, sieht aber die Arbeit, die jetzt notwendig wird. „Daher sollten die Verfahren im Dialog mit der Wissenschaft gestaltet werden“, schlägt er vor.
Mit dem GDNG wurde ein wichtiger Schritt für den Medizin- und Wissenschaftsstandort Deutschland gemacht, ist die DIVI überzeugt. „Als Fachgesellschaft wünschen wir uns, dass dies nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung ist“, fasst es Präsident Felix Walcher schließlich zusammen.
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 4.300 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
Gebäude 91
66421 Homburg Saar
Telefon: +49 (30) 40005607
Telefax: +49 (30) 40005637
http://www.divi.de
Pressesprecherin der DIVI
Telefon: +49 (89) 2306960-21
E-Mail: presse@divi.de