Einer Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention muss auch umgehend eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene in der FFH-Richtlinie folgen. Die Bundesregierung muss unabhängig von der Änderung der Berner Konvention zudem die Forderung der EU-Kommission umsetzen, alle Spielräume des europäischen Naturschutzrechts zu nutzen, um den Problemen mit dem Wolf zu begegnen. Hierfür muss unverzüglich das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, erklärt der Deutsche Bauernverband. Dies betreffe etwa die Übernahme aller möglichen Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes aus der FFH-Richtlinie. Die Bundesregierung darf nicht länger europäisches Recht zu Lasten der Weidetierhalter strenger umsetzen und damit mehrmals täglich Risse von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren durch Wölfe in Deutschland zulassen. Ein vorbeugender Herdenschutz durch eine Regulierung des Wolfsbestandes ist EU-rechtlich möglich und geboten, um die Weidetierhaltung und die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern“, erklärt der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
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