Waldeigentümer übergeben Weihnachtsbaum an Bundeskanzler Scholz

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat am Mittwochnachmittag die sogenannte Kanzlertanne an Bundeskanzler Olaf Scholz übergeben. Die 17 Meter hohe Rotfichte schmückt nun bis Weihnachten weithin sichtbar den Ehrenhof des Bundeskanzleramts. „Unser Baum wird die Zuversicht der Menschen in diesen für uns alle nicht einfachen Zeiten stärken“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. „Es ist auch in diesem Jahr ein Baum aus dem lebendigen Ökosystem Wald.“ Der Baum stehe für Nachhaltigkeit und den Einsatz der 2 Millionen privaten und kommunalen Waldbesitzer für den Erhalt der Wälder und Biodiversität. Die AGDW spendet bereits seit 18 Jahren alljährlich die Kanzlertanne.

Roland Burger, Präsident des diesjährigen Baumpaten, der Forstkammer Baden-Württemberg, dankte der Stadt Eberswalde (Brandenburg), aus deren Stadtwald die Rotfichte stammt: „Es ist ein eindrucksvoller Baum, 40 Jahre alt, 2 Tonnen schwer.“ Die als „Waldstadt“ bekannte Kommune ist Eigentümer eines rund 1500 Hektar großen Stadtwaldes. „Das oberste Ziel ist es, die Vitalität, Stabilität und Gesundheit des Waldes zu erhalten“, sagte Götz Herrmann, Bürgermeister der Stadt Eberswalde. Dabei gelte es eine klimastabile Bewirtschaftung durch standortgerechte Baumarten zu fördern. Seit 1993 seien bereits 252 Hektar Wald aktiv verjüngt worden. „Der Stadtforst ist ein entscheidender Faktor, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, sagte Anne Fellner, Erste Beigeordnete der Stadt Eberswalde: „Der Stadtwald schützt das Trinkwasser, schluckt den Lärm und filtert Immissionen.“

Auch im Stadtwald Eberswalde zeigten sich die großen Herausforderungen, vor denen die Waldeigentümer derzeit stehen, sagte AGDW-Präsident Bitter. „Der Wald ist durch die zunehmende klimabedingte Trockenheit bedroht, die Fichten noch einmal besonders durch den Borkenkäfer.“ Die Wälder müssten dringend klimaresilient umgebaut werden. „Das ist keine leichte Aufgabe“, betonte Bitter. „Und schon gar nicht eine Aufgabe, die nach einem gesetzlichen Waldbau-Handbuch erledigt werden kann.“ Damit spielte er auf den aktuell in Berlin kursierenden Referentenentwurf zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes an, der detaillierte Vorschriften für Waldeigentümer vorsieht, eine Genehmigungspflicht durch Behörden sowie erstmals drakonische Haft- und Geldstrafen bei Verstößen. Bitter: „Wir brauchen nicht mehr Regulierung, sondern mehr Finanzierung.“ Das individuelle Handeln der Vielzahl von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ergebe vielfältige Wälder, die auch die Leistungsanforderungen künftiger Generationen am besten erfüllen könnten, so Bitter.

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