Erklärung der VKA für die Krankenhäuser
Patientenversorgung gefährdet – Krankenhäuser in akuter Not!
Die kommunalen Krankenhäuser sind das Rückgrat der stationären Krankenversorgung, sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum. Denn selbst wo private und gemeinnützige Träger aus wirtschaftlichen Gründen keine Kliniken betreiben, kümmern sich die kommunalen Kliniken um die umfassende Versorgung der Menschen.
Die Krankenhäuser sind durch Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich jedoch in eine ernste Notlage geraten, welche die Sicherstellung der Patientenversorgung akut gefährdet. Ohne einen fairen Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerungen und ohne eine vollständige Finanzierung der in diesem Jahr mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbarten Tarifsteigerungen stehen viele Krankenhäuser vor dem Aus. Mit dem Tarifabschluss vom 22. April 2023 erhalten die Beschäftigten in den kommunalen Krankenhäusern steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro. Ab dem 1. März 2024 steigen die Gehälter der rund 580.000 nicht-ärztlich Beschäftigten durchschnittlich um 11,5 Prozent. Diese Tarifsteigerung ist erforderlich, um qualifiziertes Personal in den Kliniken zu halten. Dadurch entsteht auf der anderen Seite eine jährliche Kostenbelastung von über 2 Milliarden Euro. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass diese Tarifsteigerung vollständig über das bestehende Finanzierungssystem erstattet wird, um ein unkontrolliertes Kliniksterben zu verhindern.
Die massiven Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich werden aktuell nicht auskömmlich gegenfinanziert. Die von der Bundesregierung bisher aufgelegten Unterstützungsprogramme führen nur zu kurzfristigen, jedoch nicht annähernd ausreichenden Entlastungen. Die Krankenhäuser benötigen aber einen dauerhaften Inflationsausgleich!
- Die Bundesregierung muss endlich ihre Verantwortung für die Finanzierung der Betriebskosten annehmen und noch in diesem Jahr konkrete Zusagen machen.
- Die Bundesländer stehen ihrerseits in der Pflicht, endlich ihrer Verantwortung für die finanzielle Abdeckung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser nachzukommen.
Wolfgang Heyl, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Aufgrund der finanziellen Schieflage ist es für die kommunalen Krankenhäuser eigentlich schon fünf nach zwölf. Wir brauchen dringend einen dauerhaften Inflationsausgleich und die Refinanzierung der Tarifsteigerungen, sonst geht bei den kommunalen Krankenhäusern das Licht aus. Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen jetzt klare Kante zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser zeigen!“
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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,5 Millionen Beschäftigten.
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