Auf seiner Webseite sowie auf einem Tankwagen bewarb ein Unternehmen eine seiner Sorten Heizöl als „klimaneutral“. „Für uns ein klarer Fall der Verbrauchertäuschung und im Falle von Heizöl größtmöglicher Unsinn“, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Die VZB erreichte eine Unterlassungserklärung, das Unternehmen darf in Zukunft nicht mehr entsprechend werben. Das Versprechen von Klimaneutralität kritisiert sie aus verschiedenen Gründen.
Marktvorteil durch falsche Klima-Werbung
Dass Werbeaussagen zum Klimaschutz verkaufsfördernd sind, sieht auch die Rechtsprechung so. „Werbe ich mit einem falschen Klima-Claim, ist nicht auszuschließen, dass Verbraucher:innen das Produkt Konkurrenzprodukten vorziehen, die nicht mit dieser Aussage gelabelt sind“, erklärt Neukamp das juristische Vorgehen der VZB gegen das fehlerhafte Werbeversprechen im Falle von Heizöl.
Irreführender Begriff
Gerade die Herstellung des Brennstoffes Heizöl und die Nutzung einer fossil betriebenen Ölheizung wirken sich klimaschädigend aus und führen sowohl zu Treibhausgasemissionen als auch zu Luftverschmutzung durch Schadstoffemissionen. „Die Werbeaussage ,klimaneutral‘ täuscht Verbraucher:innen über den tatsächlichen Umfang der klimaschützenden Maßnahmen, wenn nicht alle klimarelevanten Faktoren erfasst werden“, so Neukamp und kritisiert weiter: „Der Begriff der Klimaneutralität erweckt darüber hinaus den falschen Eindruck, das Produkt selbst habe keine schädlichen Auswirkungen auf das Klima.“
Kompensation setzt falsche Anreize
Viele Unternehmen werben mit dem Claim der Klimaneutralität, während sie dazu lediglich Projekte fördern, die etwas für die Umwelt tun. Die finanzielle Unterstützung solcher Klimaschutzprojekte ist für Unternehmen meist günstiger, als eigene Anstrengungen zu unternehmen. „Wir plädieren dafür, dass Unternehmen nur mit dem werben dürfen, was sie selbst in Eigenregie für den Schutz des Klimas erreichen“, so Neukamp. Denn Kompensationsprojekte beruhen immer auf dem komplexen Versuch, Vorhersagen für die Zukunft zu treffen. So gehen Projekte beispielsweise davon aus, dass die geschützten oder neu aufgeforsteten Wälder lange bestehen bleiben und nicht etwa durch Waldbrände vernichtet werden. Eine Garantie, dass Abholzung nicht an anderer Stelle stattfindet, gibt es ebenfalls nicht. „Kompensationszahlungen sind dann begrüßenswert, wenn Unternehmen sie nicht als Freifahrtschein nutzen, um von eigener Verantwortung abzulenken,“ so Neukamp.
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Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
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