Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands KZVB:
„In dieser Legislaturperiode entscheidet sich, ob es auch in Zukunft in allen Teilen Bayerns eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung geben wird. Jeder vierte niedergelassene Zahnarzt erreicht in den kommenden fünf Jahren das Ruhestandsalter. Niederlassungswilliger Nachwuchs ist kaum in Sicht, was vor allem an den politischen Rahmenbedingungen liegt. Die Wiedereinführung der Budgetierung in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkt wie Brandbeschleuniger für das Praxissterben im ländlichen Raum. Gesundheitspolitik ist zwar in weiten Teilen Bundespolitik. Dennoch muss die neue bayerische Gesundheitsministerin ihrem Berliner Amtskollegen Karl Lauterbach klarmachen, dass er dabei ist, das deutsche Gesundheitswesen kaputtzusparen. Es drohen englische Verhältnisse im deutschen Gesundheitswesen mit Rationierung von Leistungen, langen Wartezeiten und weiten Wegen für einen Arzttermin. Als Flächenstaat ist Bayern besonders stark von der versorgungsfeindlichen Gesundheitspolitik der Ampelkoalition im Bund betroffen.“
Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, ergänzt:
„Eine freiheitliche Gesellschaft ist ohne einen breiten Mittelstand nicht denkbar. Einen wesentlichen Teil des Mittelstands bilden die Freien Berufe, vor allem die in eigener Praxis niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte. Diese stellen nicht nur die medizinische Versorgung in allen Landesteilen Bayerns sicher, sie leisten auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Zentrierung der Gesellschaft in der Mitte. Die Bayerische Staatsregierung hat völlig zu Recht immer größten Wert auf einheitliche Lebensverhältnisse in Bayern gelegt. Daher erwarten wir auch von der neuen Gesundheitsministerin weiterhin Unterstützung für unsere berechtigten Forderungen an die Berliner Ampelkoalition. Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist gerade dabei, unser freiberufliches Gesundheitswesen an die Wand zu fahren. Dadurch würde die Lebensqualität in Bayern nachhaltig verschlechtert werden. Die Weigerung der Bundesregierung, den nunmehr seit 36 Jahren unveränderten GOZ-Punktwert angemessen anzuheben und zu dynamisieren, zwingt die bayerischen Zahnärzte immer mehr zur Anwendung des § 2 der GOZ. Nur so können die hochwertigen zahnmedizinischen Versorgungsstrukturen in Bayern erhalten werden.“
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