Der Verband befürchtet, dass sich der Angebots- und Preisdruck für Biodiesel aus Rapsöl infolge des Hebeleffektes durch die Doppelanrechnung auch in 2024 fortsetzen werde, wenngleich die THG-Quotenverpflichtung auf 9,25 % steige. Dieser Effekt kompensiere überdies die seit Anfang 2023 nicht mehr mögliche Anrechnung von Biodiesel oder HVO auf Basis von Palmöl. Weitere Erfüllungsoptionen wie die mit erheblichen Steuermitteln geförderte E-Mobilität im privaten, gewerblichen und kommunalen Sektor verstärken infolge der Dreifachanrechnung den Verdrängungseffekt und damit den Preisverfall im THG-Quotenhandel erheblich.
Die UFOP fordert die Bundesregierung gemäß der in § 37 h des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) enthaltenen Verordnungsermächtigung auf, die Höhe der THG-Quote für die kommenden Jahre zu prüfen und vorzeitig angemessen zu erhöhen. Der THG-Quotenhandel sei inzwischen für alle Akteure ein wichtiger marktwirtschaftlicher Anreiz für die Energiewende im Fahrzeugtank der Bestandsflotte bzw. bei der Umstellung auf den elektrischen Antrieb. Angesichts des bis 2030 zu erfüllenden Klimaschutzziels im Verkehr reichten die im Gesetz vorgesehenen Erhöhungen auf 9,25 Prozent in 2024 und in den Folgejahren nicht aus, betont die UFOP.
Mit Blick auf den bereits im Jahr 2020 ohne Quotenhandel erreichten Anteil über 3 Mio. t von Biodiesel am Dieselmarkt weist die UFOP darauf hin, dass schnellstmöglich gemäß der geänderten Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BImSchV) der Biodieselanteil in Dieselkraftstoff von 7 auf 10 Volumenprozent an öffentlichen Tankstellen erhöht werden müsse. Dies sei der schnellstmögliche und zugleich kostengünstigste Beitrag zur Erfüllung der THG-Quotenverpflichtung. Die UFOP erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die deutschen Biodieselhersteller und -händler allein im ersten Halbjahr 2023 etwa 823.000 t Biodiesel exportierten. Der HVO-Anteil bleibt vergleichsweise gering und wird nach wie vor nicht gesondert von der BAFA erfasst.
Die UFOP betont, dass allen Biokraftstoffoptionen gemeinsam sei, dass der Nachweis der Nachhaltigkeit der Passierschein für den Marktzugang, die Anrechnung und für das Produktvertrauen sei.
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