Gegenleistungen für Kundenbewertungen und deren irreführender Einsatz als Werbemittel

Die Werbung mit Kundenbewertungen, die mit Vergütungen belohnt werden, ist irreführend und verstößt damit gegen das UWG. Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert über ein des Landgerichts Hannover vom 22. Dezember 2022 (AZ: 21 O 20/21).

Ein Wettbewerbsverband klagte gegen einen Online-Shop, der Kunden für ihre Bewertungen Vergütungen in Form eines Punktesystems anbot. Diese Punkte konnten für weitere Einkäufe genutzt werden. Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Nutzung dieser Bewertungen für Werbezwecke.

Das Landgericht gab der Klage statt. die Werbung mit solchen Kundenbewertungen sei irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher erwarte grundsätzlich, dass keine Gegenleistung für eine Bewertung gewährt werde. Das Gericht hielt fest, dass die Bewertungen, die durch das Punktesystem belohnt wurden, nicht als vollständig frei und unabhängig angesehen werden können.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel