- Reduzierte Förderung für Elektro- und Brennstoffzellenautos
- Beim Führerscheinumtausch auf Fristen achten
- Im Juli 2024 werden weitere Assistenzsysteme bei neu zugelassenen Pkw zur Pflicht
Was ändert sich für Autofahrerinnen und Autofahrer im kommenden Jahr? Es sind diesmal nicht viele Hauptpunkte, doch einige haben es in sich. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick.
1. Hauptuntersuchung: Das Durchführen der Hauptuntersuchungen (HU) gehört zum Kerngeschäft der GTÜ, Deutschlands größter amtlich anerkannter Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger. Jahr für Jahr ändert sich die HU-Plakette in einem festgelegten Farbturnus. Wer 2024 mit seinem Fahrzeug an einem der mehr als 10.000 GTÜ-Prüfstützpunkte vorfährt, erhält eine blaue Plakette mit der Jahreszahl 2026, wenn alle technischen Prüfungen bestanden sind.
Das Farbenspiel der HU-Plaketten folgt seit 1980 einem festen und sich ständig wiederholenden Takt. Die Reihenfolge lautet Blau – Gelb – Braun – Rosa – Grün – Orange. Sind alle sechs Farben vergeben, beginnt die Abfolge von vorn. Bedeutet zugleich: Wer am hinteren Kennzeichen seines Autos eine grüne Plakette sieht, muss 2024 zur HU.
Wenn etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, dass der gekennzeichnete Monat der Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen ist, muss der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten Überziehung, sind es 60 Euro samt einem Punkt im Zentralregister. Die Prüforganisation setzt bei einer verspäteten Vorführung selbstverständlich kein Bußgeld an. Allerdings ist sie zu einem Aufpreis von 20 Prozent auf den HU-Preis verpflichtet, sollte der korrekte Termin um mehr als zwei Monate überschritten sein. Am Rande erwähnt: Die Hauptuntersuchung für alle Pkw, Lkw und Motorräder wurde zum 1. Dezember 1951 eingeführt. Sie ist ein wichtiger Beitrag für Sicherheit im Straßenverkehr und umweltgerechte Fahrzeuge.
2. Reduzierte Förderung neuer E-Autos: Private Käufer von Fahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb können im Jahr 2024 einen Betrag von 3.000 Euro an staatlicher Förderung beantragen, sofern der Nettolistenpreis maximal 45.000 Euro nicht übersteigt. Die Hersteller legen 1.500 Euro darauf, das Maximum beträgt somit 4.500 Euro – 2023 waren noch bis zu 6.750 Euro Unterstützung zu erwarten. Übersteigt der Nettolistenpreis 45.000 Euro, gibt es keine Förderung mehr. Jene für Dienstwagen ist bereits im September 2023 ausgelaufen. Das Antragsdatum ist entscheidend dafür, ob die Förderung greift oder nicht. Der Antrag kann freilich erst nach Fahrzeugzulassung gestellt werden. Ein neues Förderungsprogramm soll es für private Wallboxen geben. Details stehen noch nicht fest. Und generell hängen solche staatlichen Förderungen von der Haushaltssituation ab.
3. Führerscheinumtausch: Die Umstellung auf den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat läuft. Dieser wird seit dem 19. Januar 2013 ausgegeben. Bei Führerscheinen mit Ausstelldatum bis zum 31. Dezember 1998, also den alten grau- oder rosafarbenen „Lappen“, kommt es auf das Alter des Inhabers an. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis 19. Januar 2024 umtauschen, die Jahrgänge 1971 oder später sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe. Ausnahme: Wer seinen Führerschein vor 1953 erworben hat, darf mit dem Umtausch bis 19. Januar 2033 warten. Anders bei den so genannten Scheckartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: Dort ist das Ausstelldatum entscheidend. So muss beispielsweise das Ausstelljahr 2005 erst bis 19. Januar 2028 umgetauscht sein. Danach gibt es gestaffelte Fristen bis 2033. Wichtig dabei: Den Führerschein tauschen die zuständigen Behörden um, Fahrprüfungen oder Gesundheitschecks erfolgen nicht. Der neue Führerschein kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre lang.
4. Immer mehr Assistenzsysteme: ABS, ESP oder ein Reifendrucksystem gehören bereits zum Standard aller neuen Autos. Vom 7. Juli 2024 an hält in neu zugelassenen Fahrzeugen noch deutlich mehr Elektronik Einzug in Pkw, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Dazu zählen ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner. Ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent soll in aktiviertem Zustand Autofahrerin oder Autofahrer per Anzeige oder einem pulsierenden Gaspedal warnen, wenn ein Tempolimit überschritten ist. Wie bei der „Black Box“ eines Flugzeugs sollen zudem alle Fahrdaten zum Zweck einer eventuellen Unfallanalyse aufgezeichnet werden. Ein Notbremsassistent erkennt Gefahren und bremst den Wagen automatisch ab, wenn der Fahrer etwa ohnmächtig werden sollte. Der Notfall-Spurassistent wird obligatorisch. Das Notfallbremslicht wird selbsttätig bei starken Bremsmanövern aktiviert. Zu erkennen ist es als pulsierend blinkende Bremslichter. Weitere Technologien sind der Rückfahrassistent und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 2.500 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige sowie über 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure und deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an rund 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 800 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.
Gesellschafter der GTÜ sind die drei Sachverständigenverbände: AGS (Arbeitsgemeinschaft der Kfz-Sachverständigen e. V.), BVS-KSV (BVS-Kfz- Sachverständigen-Verein e.V.) und BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V.).
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