Bewerbungsfrist für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ endet bald

Noch bis zum 31. Dezember 2023 können sich junge Akademiker*innen für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ bei der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bewerben. Ob zu grundlegenden Fragen wie der grenzüberschreitenden Doppelbesteuerung oder zu aktuellen Themen wie der Mindeststeuer – jedes Jahr ehrt die BStBK eine herausragende Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung. So fördert sie den akademischen Nachwuchs und macht relevante Erkenntnisse einem breiten Publikum zugänglich.

Der Förderpreis ist mit 3.000 Euro dotiert und ermöglicht die Teilnahme am Kongress der International Fiscal Association 2025 in Lissabon/Portugal. Die Verleihung findet im Mai 2024 auf dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS in Berlin statt.

Interessierte können die Bewerbungsunterlagen noch bis Ende des Jahres zu Händen der BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, einreichen. Ansprechpartnerin für Bewerbungen ist Dr. Constanze Schrenk, Telefon: 030 240087-48, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bstbk.de.

Über Bundessteuerberaterkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit über 104.000 Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater*innen und die Ausbildung des Nachwuchses.

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