Das DigiG plant die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte ab dem Jahr 2025, wobei eine Opt-out-Regelung vorgesehen ist. Parallel dazu ermöglicht das GDNG eine erleichterte Nutzung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Diese Gesetze stehen im Fokus kontroverser Meinungen, insbesondere seitens der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), die wiederholt grundlegende Bedenken äußerte. Die Befürchtungen beziehen sich auf unverhältnismäßige Eingriffe in die informelle Selbstbestimmung der Versicherten und die mögliche Verwischung der Grenzen zwischen Heilberuflern und Kassen durch automatisierte Prüfungen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Trotz dieser Bedenken unterstützen die meisten Regierungs- und Oppositionsparteien die Gesetzesentwürfe.
Das parlamentarische Verfahren begann mit der ersten Beratung im Bundestag am vergangenen Donnerstag. Die Vertreter der Ampel-Fraktionen zeigten sich optimistisch, während die CDU/CSU-Fraktion nur geringfügige Einwände vorbrachte. Die Links-Fraktion schloss sich im Verlauf der Beratungen den Bedenken der ABDA an.
In seiner Eröffnungsrede betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Edgar Franke (SPD), die überfällige Notwendigkeit, im Bereich Datennutzung und Digitalisierung eine Aufholjagd zu starten. Er griff damit die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, der Deutschland im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems als "Entwicklungsland" bezeichnete.
Die Grünen, vertreten durch Janosch Dahmen, lobten die Gesetze als entscheidenden Schritt, um Deutschland wieder auf die "Überholspur" zu bringen. Die Einführung der ePA ermögliche den Patienten erstmals einen umfassenden Einblick in ihre gesammelten Daten.
Maximilian Funke-Kaiser (FDP) erinnerte daran, dass die Einführung der ePA bereits vor 20 Jahren versprochen wurde und bezeichnete die aktuellen Gesetze als Einlösung dieses Versprechens. Besonders betonte er dabei als Liberaler den Schutz sensibler Daten.
Die CDU/CSU-Fraktion äußerte sich grundsätzlich zufrieden und attestierte der Ampel-Koalition, dass es sich um das "erste vernünftige Gesetz" in der Gesundheitspolitik handele. Stephan Pilsinger (CDU/CSU) äußerte die Vermutung, dass nicht Lauterbach, sondern Staatssekretär Franke die Entwürfe verfasst habe.
Kathrin Vogler (Die Linke) war die einzige, die fundamentale Kritik äußerte. Sie warnte vor einer "gläsernen Patientin" und lehnte die Gesetze ab, da sie Datenschutzprinzipien nicht gerecht würden. Insbesondere das Opt-Out-Verfahren hielt sie für "unverantwortlich", da die Kontrolle über die Nutzung der Patientendaten kaum gegeben sei.
Die nächsten Schritte sehen eine erste Anhörung im Gesundheitsausschuss in der kommenden Woche vor, gefolgt von einer abschließenden Anhörung am 13. Dezember. Die finale Abstimmung im Bundestag ist für den 15. Dezember geplant. Der Bundesrat wird sich am 2. Februar des kommenden Jahres erneut mit den Gesetzen befassen, die noch im selben Monat in Kraft treten sollen.
Kommentar: Eine kritische Auseinandersetzung mit der Gesundheitsdigitalisierung
Die Diskussion um die Gesetzentwürfe zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zeigt einmal mehr die polarisierte Natur dieses Themas. Während die Regierung und die meisten Oppositionsparteien die Gesetze als notwendigen Schritt in Richtung digitaler Spitzenposition loben, gibt es berechtigte Bedenken seitens der ABDA und einiger Mitglieder der Links-Fraktion.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025, begleitet von einer Opt-out-Regelung, ist zweifellos ein bedeutender Schritt in Richtung Transparenz und patientenorientierter Versorgung. Die Grünen und die FDP sehen darin eine längst überfällige Erfüllung eines Versprechens, das vor zwei Jahrzehnten gemacht wurde. Doch die Skepsis der ABDA, insbesondere hinsichtlich des automatisierten Prüfverfahrens für Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), sollte nicht leichtfertig abgetan werden.
Die fundamentalen Datenschutzbedenken von Kathrin Vogler (Die Linke) werfen einen ernsthaften Schatten auf die ansonsten positiv konnotierte Digitalisierungsoffensive. Ihre Warnung vor einer "gläsernen Patientin" und ihre Ablehnung des Opt-Out-Verfahrens unterstreichen die Sorge um die Kontrolle über sensible Gesundheitsdaten.
Es ist ermutigend zu sehen, dass der Gesundheitsausschuss eine Anhörung plant, um die verschiedenen Perspektiven zu berücksichtigen. Die abschließende Abstimmung im Bundestag wird zweifellos von entscheidender Bedeutung sein. Eine ausgewogene Balance zwischen digitalen Fortschritten und dem Schutz der Privatsphäre muss gefunden werden, um das Vertrauen der Bürger in die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu stärken.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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