WLV-Präsident Hubertus Beringmeier hebt mit Blick auf die nur scheinbar vereinfachte Wolfs-Regulierung hervor: „Beim Wolf sind alle Kriterien zur Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands als erfüllt anzusehen und die Grundlage für ein aktives Bestandsmanagement gegeben. Nur mit einer entsprechenden Ausweisung wolfsfreier Zonen und einer gezielten Regulierung ist ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich. Die von Umweltministerin Lemke vorgestellten Ansätze bleiben nur ein erster Schritt, insgesamt aber tragen sie den Anforderungen an eine sichere Weidetierhaltung weiterhin keine Rechnung.“ Die Tierhalterinnen und Tierhalter in Westfalen-Lippe sehen sich in der alleinigen Verantwortung für zusätzliche Schutzmaßnahmen. „Der zunehmende Herdenschutz ist problematisch, weil er grundsätzlich keine Problemlösung darstellt. Vielmehr wäre ein vorbeugender Herdenschutz durch eine Reduzierung des Wolfsbestandes erforderlich“, so Hubertus Beringmeier weiter zu den Plänen der Umweltministerin.
NRW-weit und insbesondere auch in Westfalen-Lippe hat sich der Wolf in den vergangenen Jahren ungebremst ausgebreitet. Im Hinblick auf das aktuelle Rissgeschehen verzeichnen wir in NRW für das Jahr 2023 bis jetzt 153 gerissene Schafe und Ziegen sowie ein Rind. Im landwirtschaftlichen Bezug sind in erster Linie Weidetierhaltungen betroffen. Trotz erheblicher Anstrengungen der Tierhalterinnen und Tierhalter, im Sinne des Herdenschutzes insbesondere Schutzzäune zu errichten und Wachhunde einzusetzen, ist seit mehreren Jahren eine kontinuierlich steigende Anzahl an Nutztierrissen zu beobachten. Im laufenden Kalenderjahr erreicht die Zahl der Nutztierrisse bereits einen traurigen Höchststand, es wurden bereits mehr Nutztiere als in jedem anderen Kalenderjahr nachgewiesen. In NRW hat es dabei nachweislich bereits mehrere Fälle gegeben, in denen der Wolf intakten, der Förderrichtlinie Wolf entsprechenden Herdenschutz überwunden und Weidetiere gerissen hat. Der Konflikt verschärft sich durch die bereits mehrfach nachgewiesene Überwindung von intakten „wolfsabweisenden Zäunen“ durch Wölfe mit anschließenden Weidetierrissen im besonders problematischen Wolfsgebiet Schermbeck. Zuletzt waren im Kreis Coesfeld, im Kreis Minden-Lübbecke sowie in mehreren Regionen im Raum Südwestfalen neue Wolfsgebiete ausgewiesen worden.
Den vier Forderungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, die dieser bereits Mitte September zum Umgang mit dem Wolf an die Politik adressiert hatte, kommt das Bundesumweltministerium weiterhin nicht nach:
· Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes und eine darauf aufbauende Entnahmequote
· Die Lockerung des Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene durch Umlistung von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie
· Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ein regional differenziertes Bestandsmanagement
· Die Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Topographie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung möglich ist.
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