Dringender Nachbesserungsbedarf bei Ersatzbaustoffverordnung
Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung im August wird das Recycling mineralischer Baustoffe auf völlig neue Grundlagen gestellt. Die vorhergehende langjährige Diskussion darüber hat bereits gezeigt, dass damit sehr komplexe und teilweise gar nicht absehbare Folgen für die mineralischen Stoffströme in Deutschland ausgelöst werden. Die Idee hinter der jetzt gültigen Ersatzbaustoffverordnung lautet aber: die Kreislaufwirtschaft fördern und den Ressourcenschutz vorantreiben. Einer der Hauptanwendungsbereiche ist der Straßenbau. „Hier liegt eigentlich ein riesiges Potenzial für mehr Nachhaltigkeit, wenn man es richtig angeht“, erklärt Jonas. „Die Bauunternehmen haben großes Interesse an einer effektiven Ressourcenschonung. Die Notwendigkeit hierzu folgt bereits aus den stetig gestiegenen Kosten für Primärrohstoffe und den Unternehmenskonzepten zur Erreichung der Klimaziele.“Probleme gibt es zum Beispiel bei den Asphaltstraßen. Ungefähr 95 Prozent der Straßendecken in Deutschland sind aus diesem Baustoff. Bestimmte Anforderungen der neuen Verordnung, die den Einbau und die Dokumentationspflichten von Asphaltmischgut betreffen, welches unter Verwendung von Ersatzbaustoffen hergestellt wird, lassen sich in der Baupraxis nicht realisieren. Dies wirkt sich kontraproduktiv auf die eigentlichen Ziele der Kreislaufwirtschaft aus.
Bundesratsinitiative zügig umsetzen!
„Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, erklärt Marco Bokies vom DAV. Der Bundesrat hat dies zutreffend erkannt und die Regierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, die Verwendung von rezyklierten Gleisschotter und Schlacken aus der Stahlproduktion zu vereinfachen. Dieses Material kann große Mengen des ansonsten erst aus Steinbrüchen zu gewinnenden Gesteins ersetzen. Probleme bereiten die zusätzlichen Dokumentationspflichten und Mindesteinbaumengen sowie festgelegte Mindestabstände zum Grundwasser, obwohl diese aus umweltfachlicher Sicht bei Asphaltstraßen nicht notwendig sind.„Wenn wir hier nachsteuern, können wir perfekte Kombinationen ermöglichen: ein hoher Anteil an Ausbauasphalt, ergänzt um den Ersatz von Primärmaterialien durch recyceltes Gestein. Dies ergibt einen nahezu geschlossenen ökologischen Kreislauf“, so Bokies weiter.Ausbauasphalt ist aufgebrochener oder abgefräster Straßenausbaustoff ohne teer- oder pechtypische Bestandteile wie PAK. Er kann bei der Herstellung von neuem Asphaltmischgut eins-zu-eins wiederverwendet werden. Schon heute ist die Wiederverwendungsquote beim Asphalt in Deutschland sehr hoch und bewegt sich auf dem Niveau der anderen Spitzenreiter des Recyclings wie etwa Glas oder Altpapier. „Es kann nicht die Lösung sein, dass den Straßenbauunternehmen solche Möglichkeiten verwehrt bleiben, wenn sie zusätzliches und innovatives Recycling betreiben möchten“, sind sich Jonas und Bokies einig. Sie halten die aktuelle Rechtslage insoweit für inkonsequent; „Der Staat kann nicht einerseits verlangen, deutlich mehr Recyclingbaustoffe einzusetzen, was äußerst sinnvoll ist und im Gegenzug ständig Bremskeile auslegen.“
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