Hinweis: Die Anleihe ist von imug rating gemäß den Green Bond Principles 2021 der International Capital Market Association als Green Bond eingestuft. Der hep solar-Green Bond 2023/28 soll voraussichtlich am 29. März 2024 in den Handel im Open Market der Börse Frankfurt einbezogen werden. Die Emission wird von der Lewisfield Deutschland GmbH als Financial Advisor betreut.
Finanzierung von Photovoltaikprojekten
Die Anleihemittel sollen der Finanzierung von Photovoltaikprojekten durch den hep global-Konzern im europäischen Raum, in den Vereinigten Staaten, in Kanada und in Japan dienen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören die Akquisition von Projekten und Projektrechten, Leistungen in den unterschiedlichen Phasen der Projektentwicklung, Anzahlungen von Komponenten für Solarparks sowie Sicherungsleistungen für Netzanschlüsse oder Stromabnahmeverträge. Die Finanzierung erfolgt über Darlehen, welche die Emittentin ausschließlich innerhalb des hep global-Konzerns vergibt. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu ca. 3 Jahre und die Verzinsung stets mehr als 8 % p.a.
Die Muttergesellschaft hep global GmbH ist selbst Emittentin einer Anleihe 2021/26 mit einem Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro.
hep solar-Green Bond 2023/28
Emittentin hep solar projects GmbH
Finanzierungsinstrument Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO)
Emissionsvolumen Bis zu 30 Mio. Euro
ISIN/WKN DE000A351488/A35148
Kupon 8 % p.a.
Ausgabepreis 100 %
Stückelung 1.000 Euro
Angebotsfrist 6. Oktober 2023 bis 2. Oktober 2024
Valuta 22. November 2023
Laufzeit5 Jahre: 22. November 2023 bis 22. November 2028 (ausschließlich)
ZinszahlungHalbjährlich, nachträglich am 22. Mai und 22. November eines jeden Jahres (erstmals 2024)
Rückzahlungstermin 22. November 2028
Rückzahlungsbetrag 100 %
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
Sonderkündigungsrechte der Emittentin
Ab 23. November 2026 zu 102 % des Nennbetrags
Ab 23. November 2027 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants
Kontrollwechsel
Negativverpflichtung
Drittverzug
Transparenzverpflichtung
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Prospekt Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“)Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Börsensegment Ab 29. März 2024: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
Financial Advisor Lewisfield Deutschland GmbH
INFO: Hier kann das von der CSSF in Luxemburg gebilligte Wertpapierprospekt eingesehen werden.
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