Kritik am GDNG-Entwurf und Paragraf § 25b SGB V
Ein zentraler Schwerpunkt der Kritik liegt auf dem neu vorgeschlagenen Paragrafen § 25b SGB V im GDNG-Entwurf, der sich mit der "datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen" befasst. Der Bundesratsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit spricht sich vehement für die vollständige Streichung dieses Paragrafen aus. Die Begründung betont die Wichtigkeit des Selbstbestimmungsrechts von Patienten und Versicherten sowie den Schutz des Rechts auf "Nichtwissen" bezüglich Gesundheitsrisiken. Es wird unterstrichen, dass die Diagnosestellung primär in den Zuständigkeitsbereich der Heilberufe fällt, und die Vermischung von Versorgungssteuerung und Kostenträgern vermieden werden sollte.
Falls dieser Paragraf nicht gestrichen wird, fordert der Gesundheitsausschuss zumindest, sicherzustellen, dass die Krankenkassen selbst die Auswertung der individuellen Versichertendaten durchführen und nicht an Dritte auslagern dürfen. Die Befürchtung besteht darin, dass die Auslagerung der Datenanalyse an Dritte das Risiko einer Datenverarbeitung außerhalb des intendierten Zwecks schaffen könnte.
Herausforderungen bei der Telemedizin
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt betrifft die Telemedizin, bei der die Länder die Bedenken der Apothekerschaft teilen. Die ABDA begrüßt zwar die Idee, dass Apotheken assistierte Telemedizin anbieten sollen, sieht jedoch die Pläne des Gesundheitsministeriums als unzureichend ausgearbeitet an. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die geplanten Maßnahmen die Trennung zwischen ärztlichen und apothekerlichen Berufen gefährden könnten, was zu einer möglichen Abkehr von einer patientenzentrierten Zusammenarbeit führen könnte.
Der Gesundheitsausschuss hebt hingegen hervor, dass die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse, insbesondere in ländlichen Regionen, grundsätzlich als niedrigschwellige Maßnahme betrachtet werden kann. Dennoch sollte die Behandlungshoheit bei Ärzten verbleiben. Um die Aufgaben, die Apotheken im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten übernehmen können, zu klären, schlägt der Ausschuss vor, dies zunächst in ausgewählten Regionen zu erproben.
Ausblick und Fazit
Am 20. Oktober wird das Bundesratsplenum in erster Runde die Entwürfe behandeln und auf Grundlage der Empfehlungen der Ausschüsse eine Stellungnahme verabschieden. Obwohl die beiden Gesetze nicht zustimmungspflichtig sind, wird die Debatte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens intensiv geführt. Deutschland strebt an, in diesem Bereich den Status eines Entwicklungslandes zu überwinden, und die aktuellen Gesetzesentwürfe sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Kommentar:
Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse im Kontext der Digitalisierung des Gesundheitswesens werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Bedenken, die mit der Einführung neuer Gesetze und Technologien in diesem Bereich einhergehen. Die Auseinandersetzung um die Balance zwischen Datenschutz, Patientenautonomie und Effizienz in der Gesundheitsversorgung ist von großer Relevanz und verdient eine gründliche Prüfung.
Die Kritik am Paragrafen § 25b SGB V zeigt, dass die Gewährleistung des Rechts auf "Nichtwissen" und die klare Trennung von Versorgungssteuerung und Kostenträgern höchste Priorität haben. Die Telemedizin stellt eine vielversprechende Möglichkeit zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung dar, erfordert jedoch klare Regulierungen, um die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung zu gewährleisten.
Der Ausgang dieser Debatte wird das zukünftige Gesundheitswesen in Deutschland maßgeblich beeinflussen, und es ist entscheidend, dass alle Interessenvertreter und Experten in diesen Prozess eingebunden werden, um eine ausgewogene Lösung zu finden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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