Unter zukunftsweisenden Produktionssystemen versteht man beispielsweise Indoor Farming, Vertical Farming, Controlled Environment Agriculture oder Sheltered Farming. Die Bekanntmachung beschränkt sich nicht nur auf pflanzliche Systeme, sondern umfasst auch Futtermittel, Algen, Pilze, Bakterien, Fische und Weichtiere sowie deren Verknüpfung zu multitrophischen Agrarsystemen. Reine Aquakultur-Systeme sowie die klassische Wiederkäuer-, Schweine- und Geflügelhaltung sind hingegen ausgenommen.
Entkopplung und weniger Flächenverbrauch
Zukunftsweisende Produktionssysteme ermöglichen vor allem durch die Entkopplung der Produktion von Jahreszeiten und Klima die Sicherung beständig hoher Produktqualität und Erträge. Durch gezielte Regelung und kontrollierte Bedingungen können zudem Wachstum und Eigenschaften der Kulturen gesteuert werden. Im Idealfall wirken die angesprochenen Kultivierungsformen in urbanen Räumen dem Flächenverbrauch entgegen. Aber auch in ländlichen Regionen bieten sich Möglichkeiten, zum Beispiel bei der Umnutzung von leerstehenden Gebäuden und Anlagen.
Ökonomisch tragfähige und nachhaltige Konzepte sind gefragt
Die zu entwickelnden Verfahren und Produkte sollen auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit praxistauglich sein. Dabei sollen im besten Falle Energie- und Stoffkreisläufe geschlossen werden, um prozessbedingte Umweltwirkungen positiv zu gestalten.
Bewerbungsfrist: 24. Januar 2024
Interessierte Unternehmen und Forschungseinrichtungen können ihre Projektskizzen bis zum 24. Januar 2024, 12 Uhr, beim Projektträger BLE im Programm zur Innovationsförderung einreichen. Weitere Informationen zur Bekanntmachung „Innovationen für zukunftsweisende Produktionssysteme“ und zur Skizzeneinreichung gibt es unter https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?3.
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