Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte jedoch die Auffassung vertreten, dass Verbrauchern das Widerrufsrecht nicht nur aufgrund des Testabonnements, sondern auch aufgrund der Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement und dessen automatischer Verlängerung zusteht.
Der Oberste Gerichtshof in Österreich bat den EuGH um Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Richtlinie 2011/83/EU), um Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen.
Der EuGH entschied, dass Verbrauchern grundsätzlich nur ein einmaliges Widerrufsrecht zusteht, wenn es um Abonnementverträge im Fernabsatz geht, die anfangs kostenlos sind und sich automatisch verlängern. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Verbraucher beim Vertragsabschluss nicht ausreichend klar, verständlich und ausdrücklich über die kostenpflichtige Verlängerung nach der kostenlosen Testphase informiert wurde. In einem solchen Fall hat der Verbraucher erneut das Recht, den Vertrag zu widerrufen.
Kommentar:
Dieses Urteil des EuGH stellt eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Verbraucherrechte bei Abonnementverträgen im Fernabsatz dar. Es bestätigt, dass Verbraucher nicht unendlich an solche Abonnements gebunden sind, insbesondere wenn diese anfangs kostenlos sind und sich stillschweigend verlängern. Die Entscheidung stärkt die Position der Verbraucher und stellt sicher, dass sie in Fällen von unzureichender Transparenz über die Kosten und Vertragsbedingungen die Möglichkeit haben, den Vertrag zu widerrufen. Unternehmen, die solche Abonnements anbieten, sind daher angehalten, Verbraucher klar und verständlich über alle relevanten Vertragsbedingungen zu informieren, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes in der digitalen Wirtschaft und sorgt für mehr Klarheit und Fairness in diesem Bereich.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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