Dankesformel muss bleiben

Ein Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus einem Arbeitszeugnis streichen, weil die ehemalige Angestellte das Zeugnis mehrfach hat verbessern lassen. Einen Anspruch auf die Formel gibt es zwar laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sie nach der Entscheidung des Gerichts auch nicht nachträglich gestrichen werden darf (Az.: 9 AZR 272/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BAG .
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