In der Vergangenheit sind für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte sehr viele neue und umfangreiche Dokumentationspflichten geschaffen worden. Zuletzt durch die VO 2019/6 und die 17. AMG-Novelle. Diese binden schon jetzt sehr viel der verfügbaren Arbeitszeit, reduzieren die dringend benötigte Zeit für die Arbeit am Tier und verschärfen so den bereits bestehenden Tierärztemangel zusätzlich
Deshalb wird es endlich Zeit, sich auf diejenigen Dokumentationspflichten zu beschränken, die wirklich notwendig sind.
Im Rahmen der TÄHAV sind derzeit sehr viele Dokumentationspflichten zu berücksichtigen, von denen sich zahlreiche als überflüssig darstellen. Wir fordern die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern daher auf, den im TÄHAV-Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 13. Februar 2023 von der Bundesregierung geforderten Abbau von Dokumentationspflichten umzusetzen und sich ausschließlich auf die von der EU geforderten Pflichten zu beschränken. Für jede künftig zu dokumentierende Angabe auf den Anwendungs- und Abgabebelegen muss schlüssig dargelegt werden, warum diese noch erfolgen soll.
Ein weiteres „Wünsch-Dir-Was“ der zuständigen Länder darf es nicht geben, ansonsten werden wir nie zu einer nachhaltigen Reduktion des Bürokratieaufwands für die praktizierenden Kolleginnen und Kollegen kommen. Sollte es nicht gelingen, in diesem Fall einige Angaben zu streichen, die nicht einmal die EU verlangt, kann die Politik jedenfalls öffentlich nicht weiter vorgeben, in der Tiermedizin tatsächlich Bürokratie abbauen zu wollen.
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