Die Forderung der Evangelischen Frauen in Deutschland, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, lässt vor allem eins schmerzlich vermissen: jeden Hinweis darauf, dass von einem Schwangerschaftsabbruch ein ungeborenes Kind betroffen ist, dessen Leben damit ausgelöscht wird. Anders als die Evangelischen Frauen es in ihrem Beschluss formulieren gibt es eben kein „Recht auf sichere Abbrüche“ – dies schon allein deswegen nicht, weil für mindestens einen der betroffenen Menschen jede Abtreibung nicht sicher, sondern tödlich ist, und es in einem funktionierenden Rechtsstaat niemals das Recht auf Tötung eines anderen, zumal völlig unschuldigen und wehrlosen Menschen geben darf. Besonders erschreckend ist die Formulierung: „Das Schwangerschaftskonfliktgesetz könnte um eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ergänzt werden“ – damit erklärt dieser Kreis evangelischer Frauen auch noch die Fristenregelung zu einer Kann-Bestimmung, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch die vorgeburtliche Tötung von Kindern, die außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wären, offensichtlich tolerabel wäre. Diese Haltung ist nicht nur in hohem Maße unchristlich, sondern auch unmenschlich.
Der § 218 ist ein hart errungener gesellschaftlicher Kompromiss, der breite Zustimmung erfährt, die Interessen der beteiligten Personen so gut wie möglich abwägt und dabei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. Dazu gehört auch die Perspektive der schwangeren Frauen, die gern das Kind zur Welt bringen würden, sich aber dem Druck ihres Umfelds ausgesetzt und zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen. Auch diese Perspektive ignorieren die Evangelischen Frauen in ihrem Beschluss vollständig, womit er auch noch frauenfeindlich ist.
Mit der Forderung, die „Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft“ müsse Krankenkassenleistung werden, ignorieren diese Evangelischen Damen medizinische Tatsachen und verlassen den Boden der Gewissens- und Religionsfreiheit. Abtreibungen sind keine Gesundheitsleistungen, denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, die durch die Tötung des ungeborenen Kindes „geheilt“ werden könnte. Sollte diese Tötungshandlung auch noch durch die Krankenkassen finanziert werden, wäre jeder Beitragszahler gezwungen, diese gegen seine Überzeugungen mitzufinanzieren.
Es mutet schon fast wie Satire an, dass die Evangelischen Frauen ganz im Sinne einer diskriminierungsfreien Bildung „diversitätssensible“ Aufklärung fordern, ihr Begriff von Diversität aber ganz offensichtlich eine Vielzahl von Menschen – nämlich die vorgeburtlichen – komplett ausschließt. Eine schlimmere Diskriminierung als die, ihre Tötung nicht nur aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sondern auch noch zu einem Recht umzuformulieren, ist kaum vorstellbar.
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