Das sind nicht die einzigen Erfolge des Inklusionsamtes: Zusätzlich konnten 198 gefährdete Arbeits- und Ausbildungsplätze von Menschen mit Behinderung gesichert werden. Dafür nahmen die EAA über 3.000 Mal aktiv Kontakt zu Arbeitgebern auf und standen Ihnen mit weiteren rund 1.200 Beratungen zur Seite.
„Mit den EAA etabliert sich eine wichtige Säule für mehr Inklusion im Arbeitsleben. Wir alle können nur davon profitieren, wenn Arbeitgeber die enormen Potenziale von Menschen mit Behinderung nutzen. Die EAA können hier noch den finalen Anstoß für Unternehmen geben“, bekräftigt Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Das Inklusionsamt Bayern unterstützte diese wichtige Aufgabe und andere Bereiche der beruflichen Inklusion im vergangenen Jahr mit über 71 Millionen Euro. Damit konnte über 11.000 Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geholfen werden.
Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen – beide können vom ZBFS-Inklusionsamt finanzielle Hilfen erhalten!
Im Rahmen des Sonderprogramms Initiative Inklusion hat das Inklusionsamt 46 neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen und 75 Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen gefördert.
In bayernweit 107 Inklusionsbetrieben unterstützt das ZBFS-Inklusionsamt knapp 4.000 Menschen mit Schwerbehinderung. Sie arbeiten in Inklusionsunternehmen oder -abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit nicht behinderten Menschen zusammen.
Auch schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine direkte Hilfe vom Inklusionsamt. So haben im vergangenen Jahr rund 1.200 Menschen persönliche finanzielle Unterstützung erhalten. „Das können Leistungen für technische Arbeitshilfen und Fortbildungskosten sein oder Kosten einer Arbeitsassistenz, die am Arbeitsplatz benötigt wird“, erklärt Christian Weißenberger, der Leiter des Inklusionsamtes Bayern. „Insgesamt haben wir so Förderungen in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro an die Menschen geleistet.“
Das Inklusionsamt finanziert seine Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. Ausgleichsabgabe müssen alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bezahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote von fünf Prozent für behinderte Menschen nicht erfüllen.
Mehr über die Aufgaben des Inklusionsamtes Bayern erfahren Sie auf: www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/inklusionsamt/
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