Wichtige Veränderungen im hessischen Bildungsurlaubsgesetz 2024

Konnten hessische Angestellte in der Vergangenheit aus einer großen Auswahl an anerkannten Angeboten für ihren Bildungsurlaub auswählen, sehen sich viele nun mit einer weitreichenden Änderung konfrontiert. Denn ab dem 01.01.2024 endet in Hessen die sogenannte „Queranerkennung“. Diese Reglung aus dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG; § 11 Abs. 4) erlaubte es bisher, auch Bildungsurlaub für Veranstaltungen zu beantragen, die zwar den Regularien des HBUG entsprechen, deren Anerkennung allerdings in einem anderen Bundesland erfolgt ist.

Ab 01.01.2024: Bildungsurlaub muss in Hessen anerkannt sein.

Mit dem Beginn des neuen Jahres entfällt die bisherige Regelung. Dann können Angestellte den Antrag für bis zu 10 Tage Bildungsurlaub jährlich bei ihrem Arbeitgeber nur noch für Veranstaltungen beantragen, deren Anerkennung direkt im Bundesland Hessen erfolgt ist. Dies könnte nicht nur zu einer bösen Überraschung für Veranstalter führen, die sich mit der Neuregelung nicht rechtzeitig befasst haben, sondern auch für Angestellte, die ihren Bildungsurlaub eventuell nicht mehr bei ihrem bisherigen Wunschanbieter buchen können.

„Setzen sich Angestellte nicht früh genug mit der Neuregelung auseinander, so könnten sie damit ihren Bildungsurlaub für das kommende Jahr gefährden. Denn es könnte vorkommen, dass sie bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub für einen Veranstalter stellen, der im kommenden Jahr in Hessen nicht anerkannt ist.“, so fasst Silvia Schröder, Inhaberin von lernen & helfen Sprachreisen die aktuelle Situation zusammen.

Die Agentur für nachhaltige Sprachreisen bietet neben einem vielfältigen Angebot an unterschiedlichsten Sprachreisen auch ein großes Sortiment an Veranstaltungen für Bildungsurlaub in verschiedenen Ländern.

„Wir sind gut vorbereitet – für ein ungetrübtes Bildungsurlaubs-Reiseerlebnis“

Das bundesweit tätige Team um Silvia Schröder hat sich schon früh mit dem neuen Anerkennungsverfahren in Hessen beschäftigt. „Uns liegt bereits der Anerkennungsbescheid aus Hessen für all unsere Kurse und die Kursorte in unseren vielfältigen Zielländern vor. So können auch hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin ihren Bildungsurlaub für eine Sprachreise in mehr als 25 Ländern weltweit nutzen. Denn wir sind gut vorbereitet – für ein ungetrübtes Bildungsurlaubs-Reiseerlebnis für alle Angestellten in Hessen“, so Silvia Schröder.

Sprachreisen – für einen Bildungsurlaub mit Erlebnisfaktor

Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitnehmende noch immer unzureichend über die Regelungen und Möglichkeiten zum Bildungsurlaub informiert sind. Noch unbekannter ist vielen Angestellten zudem die Tatsache, dass Veranstaltungen für den Bildungsurlaub nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland stattfinden können.

Eine Sprachreise mit integriertem Sprachkurs bietet beispielsweise die Möglichkeit, den Bildungsurlaub an einem interessanten internationalen Reiseziel zu verbringen und zugleich durch das Lernen der Sprache vor Ort die eigene Sprachbildung zu stärken.

Für Angestellte in Hessen ist das durch das Engagement von lernen & helfen auch 2024 ohne Komplikationen mit einer professionellen und zuverlässigen Begleitung möglich.

https://www.lernenundhelfen.de/bildungsurlaub/

Über lernen & helfen Sprachreisen

lernen & helfen Sprachreisen bietet seit 2003 ein ausgewähltes Spektrum an Sprachreisen – vorwiegend in spanisch-, englisch- oder portugiesischsprachige Entwicklungs- bzw. Schwellenländer an. Zum Angebot gehören Sprachkurse, Bildungsurlaube, Familiensprachreisen und Sprachrundreisen. Bei der Ausgestaltung unserer Reisen bringen wir ganz bewusst die sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte des Tourismus in positiven Einklang. So führen die Reisen für alle Beteiligten zu einem nachhaltigen Erfolg.

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