Staatsanwaltschaft Hamburg stellt Verfahren wegen angeblichen Betruges gegen Dr. Albrecht wegen erwiesener Unschuld ein *
Im April 2022 stellte der Betriebsratsvorsitzende Thomas Günther aufgrund von unwahren Tatsachenbehauptungen und unbelegten Spekulationen eine Strafanzeige gegen den Tierpark-Geschäftsführer Dr. Dirk Albrecht wegen angeblichen vorsätzlichen Betruges bei der Beantragung von Kurzarbeiter-Zuschüssen 2021 bei der Agentur für Arbeit, obwohl Günther die damaligen Anträge persönlich als sachlich richtig geprüft und mitunterschrieben hatte.
Der Schlussvermerk der ermittelnden Kommissarin der Polizei an die Staatsanwaltschaft berichtet das Ergebnis der Ermittlungen: „…(es) ergibt sich nach hiesiger Ansicht keine strafrechtliche Relevanz des Sachverhaltes.“ Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Verfahren am 15.09.2023 wegen erwiesener Unschuld gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Eine frühere Strafanzeige des Thomas Günther gegen den Tierpark-Chef wegen angeblicher Behinderung der Betriebsratsarbeit hatte das Hamburger Amtsgericht bereits als unberechtigt bewertet und die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Dr. Albrecht abgelehnt.
„Durch seine unverantwortliche und unberechtigte Betrugsanzeige hat der Betriebsrat mit erheblicher krimineller Energie und mit der Unterstützung des BR-Anwaltes Kilian versucht, meinen Ruf in der Öffentlichkeit zu beschädigen. Ich bin froh, dass diese bedrückende Belastung für meine Familie und mich nun vorbei ist“, kommentiert Dr. Albrecht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
* eine Pressemitteilung des Herrn Strafverteidigers Otmar Kury finden Sie als Anlage beigefügt.
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