Qualitätsmängel können für Nebenwirkungen von Medikamenten verantwortlich sein

Nebenwirkungen liegen nicht immer am Wirkstoff – auch Qualitätsmängel des Medikaments können für das Auftreten von unerwünschten Wirkungen verantwortlich sein. Apothekerinnen und Apotheker richten darauf ein besonderes Augenmerk und melden dies der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Apothekenteams beschreiben dabei neben einem potenziellen Qualitätsmangel auch dessen gesundheitliche Folgen als unerwünschte Arzneimittelwirkungen“, sagt AMK-Vorsitzender Prof. Martin Schulz. „Die Apotheken und damit die AMK sind die einzige Stelle im Gesundheitswesen, die Qualitätsmängel und Nebenwirkungen von Medikamenten gesamtheitlich erfasst.“

Drei Beispiele, die Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke berichteten:

  • Verhütungsringe brachen leichter als vorgesehen. Das war ein Qualitätsmangel. Die gesundheitlichen Folgen für die Anwenderinnen umfassten Drücken bis hin zu starken Schmerzen im Unterleib. Teilweise traten begleitend Blutungen auf oder es wurden Notfallverhütungsmittel angewendet.
  • Bei der Herstellung von Atropin-haltigen Homöopathika wurden Ausgangsstoffe verwendet, die vom Hersteller falsch deklariert und somit in zu hoher Konzentration eingesetzt wurden. Das war ein Qualitätsmangel. Betroffene erlitten Vergiftungssymptome wie Unwohlsein, Sehstörungen und Verwirrtheit.
  • Ein weiterer Qualitätsmangel betraf Wirkstoffpflaster, die nicht ausreichend auf der Haut kleben, obwohl die Anwendungshinweise korrekt befolgt wurden. Betroffene klagten dann über das Auftreten von Symptomen, die auf eine ausbleibende oder nicht ausreichende Wirkung schließen lassen.

Die korrekte Meldung solcher Sachverhalte ist anspruchsvoll und erfordert das gesamte pharmazeutische Fachwissen hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln. Schulz dankt allen Apothekenteams dafür. „Wir möchten alle Patienten dazu motivieren, sich bei Unsicherheit zu ihren Arzneimitteln stets an ihre Apotheke vor Ort zu wenden, insbesondere bei Fragen zu flüssigen Darreichungsformen, Asthmasprays, Pens/Spritzen und Wirkstoffpflastern. Die Apothekenteams prüfen dann, ob möglicherweise ein Qualitätsmangel vorliegt, und können aufgetretene Nebenwirkungen gleich miterfassen.“

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de

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