Notfallvorsorge für Kultur ist auch Bundesaufgabe

Gestern hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth mitgeteilt, dass sie mit zusätzlichen Mitteln ausgewählte Vorhaben von Archiven, Bibliotheken und Museen zur Notfallvorsorge unterstützt. Damit sollen insbesondere schriftliche Originalzeugnisse vor Naturkatastrophen oder Schadensereignissen wie Bränden besser geschützt werden.

Das ist gut und wichtig, aber warum wird Kultur im vorliegenden Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum KRITIS-Dachgesetz nicht unter der kritischen Infrastruktur geführt. Dies ist aus Sicht des Deutschen Kulturrates mit Blick auf den Sektor Kultur ein Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung mit weitreichenden Folgewirkungen.

In den aktuell geltenden zwischen Bund und Ländern abgestimmten Regelungen wird Kultur noch als kritische Infrastruktur geführt, weil ihr mit Blick auf die Identitätsstiftung eine besondere Rolle zukommt wie z. B. Theatern oder Konzerthäusern. In Kulturorten, wie Archiven, Bibliotheken und Museen, werden identitätsstiftende Kulturgegenstände und Dokumente aufbewahrt. In der Zukunft soll das nicht mehr gelten.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll eine bundesweite Regelung zur Identifizierung kritischer Infrastruktur geschaffen werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Das Bundesinnenministerium sieht in der Notfallvorsorge für den Kulturbereich keine Bundeszuständigkeit und hat deshalb im Referentenentwurf zum KRITIS-Dachgesetz den Kulturbereich nicht mehr zur kritischen Infrastruktur gezählt. Kulturstaatsministerin Claudia Roth sieht das richtigerweise anders und stellt zusätzliche Mittel zur Notfallvorsorge für den Kulturbereich zur Verfügung. Natürlich trägt der Bund eine Mitverantwortung für die Sicherung unseres kulturellen Erbes in Krisensituationen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth sollte dringend in der Sache mit ihrer Kollegin Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprechen, denn der Kulturbereich gehört in das KRITIS-Dachgesetz."

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