Umrüstung der Fahrzeuge kostet mehrere Millionen Euro für ein Bahnbau-Unternehmen
Die DB Netz AG hat angekündigt, bis 2028 bereits Teile der hochfrequentierten, so genannten Hochleistungskorridore, auf das ETCS-System umstellen zu wollen. Das bedeutet zugleich, dass die bisherigen Sicherungssysteme mit herkömmlichen Signalanlagen bis dahin abgeschaltet werden. Bei ETCS (European Train Control System) handelt es sich um einen Sicherheitsstandard, der künftig europaweit einheitlich beim Eisenbahnverkehr gelten soll. Statt Signalanlagen an den Gleisen, die die einzelnen Blöcke absichern und die Zugfolgen regeln, werden dann die jeweiligen Triebfahrzeuge direkt mit der erforderlichen Sicherheitstechnik ausgestattet. Künftig kommunizieren auf ETCS-Strecken also die Züge selbst untereinander. Die herkömmliche Signaltechnik wird damit überflüssig und abgebaut.
Die Umstellung bedeutet, dass alle Triebfahrzeuge, die auf solchen ETCS-Strecken verkehren, mit dieser Sicherungstechnik ausgestattet sein müssen – also auch Baufahrzeuge wie Stopfmaschinen, Triebfahrzeuge für Arbeitszüge und ähnliche Einheiten. „Die Bahnbaufirmen müssen somit ihre Bestandsfahrzeuge entsprechend umrüsten lassen, und das ist wahrlich keine kostengünstige Aktion“, erläutert Michael Gilka von der BVMB. Die Aufrüstung der Fahrzeuge des entsprechenden Maschinenparks eines Bauunternehmens könne dann je nach dessen Struktur schnell bis zu mehrere Millionen Euro kosten.
Vor diesem Hintergrund fordert die BVMB eine vollumfängliche Förderung dieser nötigen Umstellungen. „Wir begrüßen es, dass die Bahn endlich modernisiert und einen kürzeren Fahrzeugtakt mit mehr Zügen pro Zeiteinheit ermöglicht. Aber das kann nicht zu Lasten der Bahnbauer gehen“, betont Gilka. Wenn sie die Kosten für die Umrüstung ihrer Fahrzeuge selbst tragen müssten, könnten Sie diese auch nicht in irgendeiner Form umlegen. „Das geht dann schlicht an die Substanz dieser Unternehmen“, warnt Gilka weiter. Die BVMB fordert deshalb von der Bundesregierung sehr kurzfristig nach dem Verursacherprinzip ein entsprechendes vollumfängliches Förderprogramm zur Entlastung der Bauunternehmen, damit diese auch zeitgerecht ab 2028 auf den betreffenden Strecken, zur Sicherstellung der geplanten Generalsanierungen, weiter arbeiten können.
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