Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss laut ARAG Experten im Zweifel beweisen, dass diese auch zutreffen. Gelingt der Beweis nicht, so kann das betroffene Unternehmen nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird (Az.: 6 O 18/23).
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