- Hersteller bewarben Nahrungsergänzungsmittel mit irreführenden Aussagen zur Heilung von Krankheiten
- Die Verbraucherzentrale Berlin mahnte dies ab, die Hersteller werden solche Aussagen zukünftig unterlassen
- Verbraucherzentrale fordert stärkere Regulierung und bessere Kontrolle von Nahrungsergänzungsmitteln
Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Wer Nahrungsergänzungsmittel nimmt, erhofft sich mehr Energie, Schutz vor und Linderung von Krankheiten, denn das suggeriert die Werbung der entsprechenden Produkte – oft entgegen klarer Verbote. Nahrungsergänzungsmittel sind nicht zur Hilfe bei Krankheiten gemacht, im Gegenteil: In zu hoher Dosis können sie sogar schaden. Die gesetzlichen Regelungen müssen Verbraucher*innen vor solchen falschen Versprechungen schützen und gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden abwenden.“
HILFE BEI LONG-COVID?
Mit Aussagen wie „Ist dir manchmal etwas neblig im Gehirn (…)? Dann könnte sogenannter „Brain Fog“, welcher vor allem als typisches Long-Covid-Symptom gilt, dahinter stecken (…). Mit den Focus Kapseln ist jetzt Schluss damit! bewarb der Berliner Hersteller sein Produkt über Facebook. Dies ist jedoch nicht erlaubt. Aussagen, die Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) zur Heilung von Krankheiten zuschreiben, sind verboten. Deshalb mahnte die Verbraucherzentrale Berlin den Hersteller ab. Dieser muss solche Aussagen künftig unterlassen.
GESUNDE HAUT DURCH KAPSELN?
Ein anderer Hersteller bewarb seine Kapseln mit B-Vitaminen und Mineralstoffen auf der eigenen Homepage als „Booster bei hormoneller Akne“ und „gegen Haarausfall“. Auch diese Aussagen sind nicht erlaubt, da es sich bei Akne und Haarausfall um Krankheiten handelt, gegen die nur Arzneimittel helfen. NEM hingegen sind keine Arzneimittel, sondern zählen schlicht als Lebensmittel und sind nicht dafür gemacht, Krankheiten zu heilen. Nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hat auch dieser Hersteller die Aussagen auf der Homepage geändert.
Was die meisten Verbraucher*innen nicht wissen: NEM werden vor dem Verkauf nicht auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft. In den letzten Jahren kam es häufig zu Problemen, etwa durch verbotene Substanzen oder Überdosierungen.
DIE VERBRAUCHERZENTRALE BERLIN FORDERT
- die Einführung eines Zulassungsverfahrens für NEM im europäischen Binnenmarkt. Bis dahin ist auf nationaler Ebene ein zentrales Prüfverfahren für NEM hinsichtlich Sicherheit, korrekter Kennzeichnung und Richtigkeit der Werbeaussagen erforderlich.
- die Einführung verbindlicher Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, differenziert nach Altersgruppen
- sowie eine stärkere Kontrolle des Verkehrs mit NEM, besonders des Internethandels
WEITERE INFORMATIONEN
Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de
E-Mail: presse@vz-bln.de