Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, sagte dazu am 29. August in Stuttgart: „Eine der angedachten Maßnahmen sind die Gesundheitskioske. Die Unterstützung sozial und strukturell benachteiligter Regionen und die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der breiten Bevölkerung sind Ziele, die wir unterstützen. Das bisher in den ersten Gesetzesentwürfen beschriebene Konstrukt hinterlässt noch viele offene Fragen. Die Aufnahme von medizinischen Routineaufgaben als Auftragsleistung der Gesundheitskioske sehen wir kritisch. Die Schaffung einer neuen, zusätzlichen Struktur kann zu einer weiteren Segmentierung der Versorgung beitragen. Besser wären integrierte Lösungen in die bereits bestehende Versorgung.“ Außerdem sei die überwiegend zu Lasten der GKV vorgesehene Finanzierung der Gesundheitskioske zu kurz gedacht. Vielmehr sei es eine größtenteils gesamtgesellschaftliche und öffentliche Aufgabe so Bauernfeind. „Statt die Beitragszahlenden immer weiter über Gebühr zu belasten, müssen hier die Kommunen sowie die anderen Sozialleistungsträger im Rahmen der Vertragsgestaltung stärker in die finanzielle Mitverantwortung genommen werden.“
Für die B52-Verbändekooperation erläutert der Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, Michael Mruck: „Mit dem bisher vorliegenden Konzept wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, überwiegend aus Finanzmitteln der Krankenkassen, ein neues Leistungsangebot in der Gesundheitsversorgung zu schaffen, das zur allgemeinen Daseinsvorsorge gehört und damit eine staatliche Aufgabe ist. Demgegenüber werden bereits bestehende Angebote der Krankenkassen und Primärversorger im Gesetzentwurf ignoriert. Anstatt diese zu stärken, wird mit der Gießkanne ein Fremdkörper geschaffen, dessen Schnittstellen zur Regelversorgung bislang völlig ungeklärt sind. Das gilt insbesondere für die Leistungen einer Arztpraxis in Abgrenzung zu denen eines Gesundheitskioskes. Es würde sehr aufwändig werden, beide Strukturen so miteinander zu vernetzen, dass hier eine sinnvolle Versorgung stattfindet.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Karsten Braun, und seine Stellvertreterin Dr. Doris Reinhardt forderten denn auch den Gesetzgeber auf, das Konzept noch einmal neu zu denken. „Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, bereits bestehende Strukturen besser miteinander zu vernetzen, anstatt neue zu schaffen. Das würde eine Vielzahl von Problemen lösen. Dabei müssten die Leistungen gar nicht in der Praxis stattfinden. Das könnte auch gemeinsam mit der Sozialberatung der Kommunen in einem Gemeindezentrum oder in Räumlichkeiten des Rathauses sein. Schon heute nehmen speziell ausgebildete MFA viele Aufgaben im Auftrag des Arztes wahr, führen etwa Hausbesuche durch. Das klappt prima und hat sich seit Jahren etabliert.“
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