Anlässe für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Personen, die durch eine Straftat im Straßenverkehr auffällig geworden sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Gibt es in besonderen Fällen Zweifel an der Fahreignung oder besteht Wiederholungsgefahr, muss der Betroffene eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen, um seinen Führerschein zurückzubekommen. Insgesamt 87.180 dieser Gutachten gab es im Jahr 2022 – rund 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Wann eine MPU erforderlich ist, ist in der Fahrerlaubnisverordnung genau geregelt. Andrea Häußler, Verkehrsexpertin und Mitglied der Geschäftsleitung der TÜV SÜD Life Service GmbH, klärt über die Anlässe für eine MPU auf.

Wenn Alkohol im Spiel ist

Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr ist immer noch einer der Hauptgründe für eine MPU. Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) machten sie im Jahr 2022 rund 36 Prozent aller Begutachtungen aus, wobei der prozentuale Anteil im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig ist. Gutachten werden angeordnet, wenn es zu einer einmaligen Auffälligkeit mit einer Promillezahl über 1,6 oder einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit mit Alkohol kommt, außerdem wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch vorliegt. „Mit 25 Prozent macht die erstmalige Auffälligkeit mit Alkohol darunter den größten Anteil aus“, weiß die Expertin.

Bei Drogen und Medikamenten

Ebenfalls zu 36 Prozent waren die 13 aktiven, amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung mit Fragestellungen rund um Drogen und Medikamente befasst. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein ärztliches Gutachten an, wenn der Betroffene von Stoffen abhängig ist, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, Betäubungsmittel (außer Cannabis) einnimmt oder wenn geklärt werden soll, ob eine regelmäßige Einnahme von Cannabis vorliegt. „Eine MPU wird hingegen angeordnet, wenn die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war“, erklärt Andrea Häußler. „Weitere Gründe sind, wenn bei gelegentlichem Cannabis-Konsum geklärt werden soll, ob Konsum und Verkehrsteilnahme zuverlässig getrennt werden können und um festzustellen, dass keine Abhängigkeit oder Einnahme mehr vorliegt.“

Zu viele Punkte

Mit 17 Prozent der nächsthäufigste Anlass für die Durchführung einer MPU waren im Jahr 2022 Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol, gefolgt von sonstigen Anlässen mit 11 Prozent. Wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen, bekommt der Verkehrssünder je nach Schwere des Vergehens einen oder mehrere Punkte in Flensburg. Bei acht Punkten im Fahreignungsregister wird der Führerschein entzogen und auch in diesem Fall wird eine MPU fällig. „Es können jedoch Punkte abgebaut werden, um einen Entzug der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Bei bis zu fünf Punkten können Betroffene einmal innerhalb von fünf Jahren durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen“, rät die Verkehrsexpertin. Auch bei sechs oder sieben Punkten ist eine freiwillige Teilnahme möglich, jedoch ohne Punkteabzug.

Sonstige Gründe

Weitere Anlässe, die ein Gutachten erforderlich machen können, sind erhebliche Auffälligkeiten bei einer Fahrerlaubnisprüfung, Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder ein hohes Aggressionspotenzial erkennen lassen, die Befreiung von Vorschriften über das Mindestalter sowie der Erwerb oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E und zur Fahrgastbeförderung. Auch für Berufskraftfahrer unter 18 Jahren, die vorzeitig die Fahrerlaubnis im Rahmen der Ausbildung erwerben wollen, kann eine MPU angeordnet werden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Bei weniger als einem Prozent aller Gutachten waren die Ursache körperliche Beeinträchtigungen. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht bei bestimmten, langfristigen Krankheiten ein ärztliches Gutachten vor. Dazu zählen unter anderem bestimmte Herz- und Gefäßkrankheiten, Zuckerkrankheiten mit Stoffwechselentgleisung, Anfallsleiden und akute oder schwere psychiatrische Störungen. Der Gutachter darf dabei nicht der behandelnde Arzt, sondern muss ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein.

Die Ergebnisse

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Hier gab es im Vergleich zum Vorjahr keine relevanten Veränderungen. Von den 87.180 begutachteten Personen waren 57 Prozent „geeignet“ und gut 38 Prozent „ungeeignet“ für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Rund 4 Prozent erhielten die Empfehlung, an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung teilzunehmen.

Die MPU ist Schutz und Chance für die Verkehrsteilnehmer gleichermaßen, erklärt Andrea Häußler: „Sie hilft den Betroffenen zurück zum Führerschein und sorgt für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.“

Informationen zum Angebot der TÜV SÜD Life Service zur MPU: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/fuehrerschein-und-pruefung/mpu-untersuchungen-bei-tuev-sued-life-service/vorab-informieren

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-1667
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: vincenzo.luca@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel