Lange wurde um das Brandenburger Jagdgesetzes gerungen. Das Ziel sollte eine Reform der Jagd werden. „Wir brauchen dringend ein besseres Management insbesondere für Rehe. Sehr eindrucksvoll kann man vieler Orts sehen, wie viele Jungbäume ganz von allein im Wald wachsen, wenn nach waldbaulichen Gesichtspunkten gejagt wird. Diese Naturverjüngung ist notwendig, um dem Klimawandel und auch Waldbränden künftig besser standhalten zu können“, sagt Björn Ellner, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg.
Matthias Graf von Schwerin, Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes Brandenburg stellt fest: „Für den ÖJV ist die Entwicklung durchweg enttäuschend, denn die Auswirkungen für den Wald und das Land sind fatal. Geringe Verbesserungen im Jagdrecht stehen nach wie vor erheblichen Defiziten gegenüber. Mit den jetzigen Vorschlägen wird es keinen Fortschritt für den Waldumbau geben.“
Das Parlament ist am Zug, um sich für ein modernes Jagdgesetz einzusetzen. Aus der Sicht des Verbändebündnisses für ein modernes Jagdgesetz müssen die Landtagsabgeordneten ihrer Verantwortung für den Wald als gesellschaftlichem Gut gerecht werden. Damit eine natürliche Waldregeneration möglich ist, müssen Waldeigentümer einerseits mehr Verantwortung erhalten und andererseits auch in die Pflicht genommen werden können, um Wildbestände so zu managen, dass Jungbäume auch aufwachsen können.
Ein modernes Jagdgesetz, das den heutigen Anforderungen für den Erhalt der Wälder gerecht wird, muss folgende Ziele erreichen:
– Stärkung der Eigentümer durch drastische Reduzierung der Mindestgröße für Eigenjagden. Das eröffnet den Grundbesitzern, die das wollen, die Chance, auf ihren Flächen die Jagd in eigener Regie und nach ihren ökonomischen und ökologischen Zielen auszuüben. Jedoch wird niemand zu etwas gezwungen.
– Weitgehende Entbürokratisierung der Jagd durch Abschaffung aller Abschusspläne. Es entfällt ein gewaltiger Verwaltungsaufwand für Regelungen, die nichtkontrollierbar und seit Jahrzehnten nicht zielführend sind.
– Schadensersatzpflicht für Verbissschäden durch den Feldhasen, da diese nur schwer von Verbissschäden durch Rehe zu unterscheiden sind.
– Begrenzung der Pachtdauer von Gemeinschaftsjagdbezirken auf maximal fünf Jahre, um zeitnah auf aus waldbaulichen Gesichtspunkten unzureichende Bejagung reagieren zu können.
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