Steuerliche Forschungsförderung: Erste Auswertung nach drei Jahre Forschungszulage geht fehl

Am 1. Januar 2020 ging die Forschungszulage mit dem Ziel an den Start, möglichst breit gefächert Forschung und Entwicklung in Deutschland zu fördern. Nun liegt das erste Zwischenfazit vom Stifterverband vor, dass einige Fragen aufwirft und in seiner Methodik Schwachpunkte hat. 

Die Umfrage des Stifterverbandes zur Forschungszulage ist Teil der jährlichen Erhebung zu Forschung und Entwicklungsaktivitäten im Wirtschaftssektor. Diese Erhebung führt die SV Wirtschaftsstatistiks GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch. Es ist keine eigenständige Umfrage zur Forschungszulage. Adressaten der Erhebung waren alle FuE-treibende Unternehmen sowie Institutionen für Gemeinschaftsforschung. Teilgenommen haben rund 4.400 Unternehmen mit und ohne Erfahrung mit der Forschungszulage. Die zweite Datenquelle sind die Angaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Bekanntheit der Forschungszulage laut Befragung Stifterverband

Die Bekanntheit hat von 38,8 Prozent 2019 auf 60,1 Prozent im Jahr 2021 zugenommen. Dabei kennen kleine und mittlere Unternehmen die Forschungszulage seltener als Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, denn bei diesen Unternehmen liegt die Bekanntheit bei 80 Prozent. Das Fazit der Studienautoren lautet: “Da das Forschungszulagengesetz mit dem Ziel verabschiedet worden ist, insbesondere die FuE-Aktivitäten in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zu fördern, besteht hier noch Handlungsbedarf, die Bekanntheit bei KMUs weiter zu steigern”.

Bekanntheit laut der Daten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

In den vergangenen Jahren – 2020 bis 2022 – wurden insgesamt 11.790 Anträge für 15.606 Forschungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Dabei kamen 74,5 Prozent der Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen. Auch wird angegeben, dass gut die Hälfte aller Anträge sogar von Kleinunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten stammen. Nur 23,7 Prozent der Anträge kamen von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. 

Fazit: Kein Zusammenhang zwischen Umfrageergebnis und tatsächlichen Antragstellern

Zusammenhang von Höhe der FuE-Ausgaben und Bekanntheit laut Befragung Stifterverband

Laut der Auswertung der Befragung gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der FuE-Ausgaben und der Bekanntheit: “Je höher die FuE-Aufwendungen, umso eher kennen Unternehmen die Forschungszulage”. Hier nennt der Stifterverband die runde Zahl von 1 Million Euro, die Unternehmen für Forschung und Entwicklung ausgeben. Liegen die Ausgaben unter 1 Million Euro, so ist die Forschungszulage bei 55 Prozent der KMUs bekannt, während 76 Prozent der KMUs mit mehr als 1 Million Euro an Forschungsausgaben die Forschungszulage kennen.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage: Höhe der durchschnittlichen FuE-Ausgaben unter 1 Million Euro

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gibt an, dass bei denen ab dem 1. Oktober 2021 eingereichten Anträgen die durchschnittliche Höhe der FuE-Aufwendungen bei 782.000 Euro lag – bei den positiv entschiedenen Anträgen. 

Fazit: Die Höhe von 1 Million Euro für FuE-Aufwendungen als Indiz für die Bekanntheit sollte in kleinere Beträge aufgeteilt werden 

Bekanntheit nach Branchen laut Befragung Stifterverband

Die größte Bekanntheit hat die Forschungszulage laut Befragung in den Branchen Pharma (74 Prozent), Chemie (73 Prozent), Elektro (67 Prozent) und Maschinenbau (66 Prozent). Selbst beim verarbeitenden Gewerbe liegt sie bei 65 Prozent, während die Informations- und Kommunikationstechnologie (IuK) nur auf 51 Prozent kommt.

Branchen mit den meisten Anträgen laut der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Die meisten Anträge stammen aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie – mit 2.627 Anträgen. Auf Platz 2 landet der Maschinenbau mit 1.770 Anträgen, während beispielsweise die Hersteller chemischer Erzeugnisse im Erfassungszeitraum 2020 bis 2022 nur 561 Anträge einreichten.

Fazit: Die Bekanntheit nach Branchen hat keinen direkten Zusammenhang mit den antragstellenden Branchen

Diese Aspekte blieben unberücksichtigt

Bei der Befragung 2022 hatte gut die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen keinen Anspruch auf die Forschungszulage, weil sie bereits anderweitig gefördert wurden. Insofern stellt sich ganz generell die Frage nach der inhaltlichen Auseinandersetzung dieser Unternehmen mit der Forschungszulage und der Relevanz der Antworten.

Dieses erste Fazit zur Etablierung der Forschungszulage wird vom Stifterverband als POLICY PAPER bezeichnet. Es wird Teil der zukünftigen Evaluierung des Förderinstruments sein. Was blieb unberücksichtigt? Worauf sollte zukünftig geachtet werden?

    Rolle und Erfolge der zahlreichen Förderberater, Unternehmensberater und Steuerberater in Hinblick auf Bekanntheit und Nutzung der Förderinstruments

 

    Befragung ausschließlich von Unternehmen, die tatsächlich die Forschungszulage beantragt haben

 

    Befragung ausschließlich der FuE-Unternehmen, die kein anderes Förderprogramm nutzen und somit tatsächlich antragsberechtigt sind

 

    Befragung nur von Unternehmen, bei denen die Bescheinigungsstelle Forschungszulage das Antragsgesuch bestätigt hat

 

    Umfassende Auswertung der Daten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

 

    Erhebung und Auswertung der Daten der Finanzämter zu den bewilligten Fördersummen, zu den Verrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten

 

    Budget und Ausgaben des Staates für die Forschungszulage

Für eine umfassende Evaluierung der Forschungszulage scheint es dringend erforderlich, die Methoden und Fragestellungen zu erweitern – auch vor dem Hintergrund der bereits etablierten Förderprogramme, um die Attraktivität der Forschungszulage zu erfassen und weitere Impulse sinnvoll zu setzen.

Bereits heute positiv für FuE-treibende Unternehmen ohne Förderung: Die aktuellen Erfolgsaussichten einer positiven Bescheinigung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sind durchaus gegeben. Durchschnittlich werden 70 Prozent der Vorhaben als FuE-Leistungen anerkannt. Im Maschinenbau werden sogar nur ein Zehntel der Anträge abgelehnt. 

Quelle: Drei Jahre Forschungszulage: Ein erstes Fazit zur Resonanz, von: Lena Finger, Johannes Schmitt, Gero Stenke, Mai 2023.

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

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