Munition: Bundeswehr beauftragt Rheinmetall mit der Lieferung von mehreren hunderttausend Artilleriegeschossen im Wert von rund 1,3 Milliarden Euro

Die aus dem Krieg in der Ukraine entstandene Notwendigkeit, die Munitionslager der Streitkräfte wieder zu füllen, bringt Rheinmetall Großaufträge im Bereich der Artilleriemunition.

Die Bundeswehr hat Rheinmetall nun mit der Lieferung großer Stückzahlen an Gefechts- und Übungsmunition für die artilleristischen Kräfte im Wert von rund 1,3 Milliarden Euro brutto beauftragt. Zwei Verträge darüber wurden nun in Koblenz beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) unterzeichnet.

So hat Rheinmetall einen neuen Rahmenvertrag über die Lieferung von 155mm-Artilleriemunition erhalten, zudem wurde ein bestehender Rahmenvertrag erweitert. Insgesamt ist die Lieferung mehrerer hunderttausend Geschosse sowie von Zündern und Treibladungsmodulen unterschiedlicher Typen vorgesehen. Der neue Rahmenvertrag hat eine Laufzeit bis ins Jahr 2029 und ein potenzielles Auftragsvolumen von rund 1,2 MrdEUR brutto.

Weiterhin hat die Bundeswehr den bestehenden Rahmenvertrag über DM121-Artilleriegeschosse erweitert. Damit verbindet sich – zusätzlich zum obigen Rahmenvertrag – ein Auftragsvolumen von rund 137 MioEUR brutto. Der bestehende Rahmenvertrag erhöht sich somit von 109 MioEUR auf einen Wert von insgesamt 246 MioEUR brutto.

Das DM 121-Sprenggeschoss mit insensitiven Eigenschaften wird auch für Ausbildung und Übung genutzt.

Erste Bestellungen aus dem genannten Rahmenvertrag für Gefechts- und Übungsmunition sind bereits unmittelbar im Zuge der Vertragsunterzeichnung abgerufen worden. Die Auslieferung dieser Geschosse im Wert von 127 MioEUR brutto soll kurzfristig erfolgen.

Rheinmetall war schon ganz zu Beginn seiner über 125jährigen Firmengeschichte ein verlässlicher Partner der Artillerie. Bis heute findet das von Unternehmensgründer Heinrich Ehrhardt erfundene Press- und Ziehverfahren nahtloser Rohre bei der Fertigung moderner Geschütze Anwendung. Im Munitionsbereich bietet Rheinmetall eine Munitionsfamilie an, zu der u.a. das Sprenggeschoss DM121, das Nebelgeschoss DM125 und die Suchzündermunition DM702 SMArt (eine Entwicklung mit Diehl Defence) sowie das Übungsgeschoss RH68 und die reichweitenoptimierten Nebelgeschosse RH1901 und RH1902 gehören. Ebenso befindet sich die vielseitige 155mm Assegai Artilleriemunitionsfamilie aus dem Hause Rheinmetall Denel Munition im Produktportfolio. Sie umfasst insensitive Munition (IM), konventionelle Sprenggeschosse (High Explosive/HE) sowie Nebel-, Leucht-, Infrarot-Leucht und weitere Geschosse. Die Assegai-Familie weist in der jeweiligen Konfiguration Boat Tail (BT) und Base Bleed (BB) eine ballistische Gleichheit auf. Diese gewährleistet, dass das gesamte Munitionsspektrum auf die volle Reichweite von rund 40 Kilometern genutzt werden kann. Mit dem Rahmenvertrag wird die bewährte Assegai-Munitionsfamilie in die Bundeswehr eingeführt.

Die neuerlichen Beauftragungen unterstreichen einmal mehr Rheinmetalls führende technologische Position in der Munitionsentwicklung und Fertigung in Europa. Die Rahmenverträge tragen zur sicheren Munitionsversorgung der Bundeswehr und weiterer NATO-Streitkräfte bei, indem sich die Produktionsprozesse besser planen lassen und Kapazitäten optimal ausgeschöpft werden. In Anbetracht der damit sichergestellten dauerhaften Fertigung der verschiedenen Munitionssorten im Vertragszeitraum und einer daraus resultierenden kurzfristigeren Verfügbarkeit bieten die Rahmenabkommen auch anderen 155mm-Nutzern logistische Vorteile. Für Rheinmetall gewährt die vertragliche Konstellation eine Grundauslastung der Munitionsproduktion für die nächsten Jahre.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 473-01
Telefax: +49 (211) 473-4158
http://www.rheinmetall.com

Ansprechpartner:
Oliver Hoffmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 473 47 48
Fax: +49 (211) 473 41 58
E-Mail: media@rheinmetall.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel