Lieber Kürzung beim Ehegattensplitting! Juristinnenbund spricht sich gegen Sparvorgaben beim Elterngeld aus

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aus und fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden. Die vorgeschlagene Regelung wirkt geschlechterdiskriminierend. Die Bundesregierung kann nach Überzeugung des djb mit gleichstellungsorientierten Reformschritten, zum Beispiel einem modernen Steuerrecht und einer Reform des Ehegattensplittings, bessere Lösungen finden.

„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. Wersig weiter: „Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden.“

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 € halbiert werden.

Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und haben dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes werden sie damit unmittelbar von ihren Partner*innen ökonomisch abhängig. Hinzu kommt, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung wird darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 € pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.“, betont Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

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